Mittwoch, 21. Mai 2008

Ministerrat bestellt neuen Asylgerichtshof: Zahl der Mitarbeiter wird jetzt gesteigert

  • Neue Institution auf hohem rechtsstaatlichem Niveau
  • Neuer Gerichtshof als letzte Instanz im Asylverfahren

Der Ministerrat hat die Bestellung der Chefs des neuen Asylgerichtshofs abgesegnet. Vorsitzender wird wie erwartet der bisherige Leiter des Unabhängigen Asylsenats, Harald Perl, den Posten des Vizepräsidenten übernimmt Volker Nowak, der sich bisher im UBAS auch um das Controlling gekümmert hat. Alle bisherigen Richter des Senats wurden übernommen, zwei haben verzichtet.

Bundeskanzler Gusenbauer lobte im Pressefoyer vor dem Ministerrat die Einrichtung des Gerichtshofes, der ein hohes rechtsstaatliches Niveau garantiere und das Herz des neuen Verfahrens bilde. Der SPÖ-Chef geht davon aus, dass auch dank des Asylgerichtshofs bis 2010 der Rückstau an offenen Verfahren aufgeholt sein wird.

Zahl der Mitarbeiter erhöht
Vizekanzler Molterer verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zahl der Mitarbeiter im Vergleich zum UBAS von 152 auf 273 angehoben werde. Statt 53 werden nun 78 Richter die Entscheidungen fällen.

Der Asylgerichtshof wird künftig im Normalfall die letzte Instanz im Asylverfahren sein. Der Weg zum Verwaltungsgerichtshof für Asylwerber wird abgeschnitten. Ihnen bleibt nur noch die Möglichkeit sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. Der Innenminister hat freilich die Möglichkeit, bei Grundsatzentscheidungen ein Ersuchen an den Verwaltungsgerichtshof zu stellen.

(apa/red)

21.5.2008 11:58