Helmut O. soll heute noch Urteil erfahren:
DNA-Beweise belasten Angeklagten schwer
- Verteidiger verzichteten auf weitere Beweisanträge
- Kritik an Polizei: Sie hat 'eigentlich gar nicht' ermittelt

·Helmut O. nun von seinem Sohn belastet
Krems: 'Er hat gesagt, er
plant, ihn umzubringen'
·Innenpolitisch motivierte Anschläge
Attentate auf Kommunal-
und Landespolitiker häufig
Der Prozess gegen Helmut O., der den Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet haben soll, wird im Kremser Landesgericht in erster Instanz zu Ende gehen. Nachdem die forensische Molekularbiologin Christa Nussbaumer ihr Gutachten erstattet hatte, nahmen die Verteidiger - für manche Prozessbeobachter durchaus überraschend - von weiteren Beweisanträgen Abstand.
Richterin Ingeborg Kristen begann daraufhin um 15.15 Uhr mit Verlesungen aus dem Akt. Danach wird der aus drei Berufsrichtern bestehende Senat über die Fragen beraten, die die Geschworenen im Rahmen ihrer Beratung über Schuld oder Schuldlosigkeit des 56-jährigen Heurigenwirts beantworten müssen. Bevor sich die Geschworenen zurückziehen, folgen noch die Schlussvorträge von Staatsanwalt Friedrich Kutschera und Verteidiger Nikolaus Rast. Im Hinblick darauf ist mit einem Urteil keinesfalls vor 18.00 Uhr, mit hoher Wahrscheinlichkeit erst nach 20.00 Uhr zu rechnen.
Die Sachverständige Christa Nussbaumer setzte sich vor allem mit der DNA-Spur auseinander, die auf der Innenseite der Glückwunsch-Karte entdeckt wurde, die dem vergifteten Mon Cheri beigelegt worden war. Mit roter Farbe, möglicherweise einem Lippenstift, hatte der mögliche Täter zwei Herzen auf das Billett gemalt. Darüber fand sich der Schriftzug "Du bist für mich ganz etwas Besonderes".
Belastendes Beweismaterial
Man könne davon ausgehen, "dass Helmut O. dieses Billett in der Hand hatte, weil seine DNA drauf ist", bemerkte Nussbaumer. Im Bereich der roten Herzen hätte sich "eine gute Hautzellspur" gefunden, die eindeutig mit dem zweiten Mundhöhlenabstrich des Angeklagten übereinstimme. Die erste DNA-Probe, die die Polizei von Helmut O. anforderte, hatte dieser bekanntlich mit dem Speichel seines 23-jährigen Sohnes versetzt, um - so jedenfalls die Anklage - seinen genetischen Fingerabdruck zu verfälschen und die Behörden auf eine falsche Fährte zu locken. Die Hautzellen seien "zufällig" auf das Billett gelangt, vermutete die Gutachterin.
"Angemessene Bestrafung" gefordert
Die acht Geschworenen müssen in dem Prozess über eine Frage urteilen: "Ist Helmut O. schuldig, vorsätzlich am 8. Februar versucht zu haben Hannes Hirtzberger zu töten?". Staatsanwalt Friedrich Kutschera sah die Sache in seinem Schlussplädoyer relativ klar. Der Beschuldigte "hat ein Motiv", die Söhne zu bitten, Speichel für einen verfälschten DNA-Abstrich abzugeben, sei "eine Vorgangsweise, die nur der Täter macht".
32 DNA-Proben von Personen seien entnommen worden. "Kein Mensch kam auf so eine Idee, außer Helmut O.", betonte Kutschera. Der Beschuldigte äußere sich zu diesem Vorwürfen nicht "und spielt den Verschämten. Wozu, seine Söhne hätten nichts zu befürchten", so der Staatsanwalt. Er betonte zudem, dass es die Kinder des 56-Jährigen gewesen seien, die ihren Vater schwer belastet hätten.
Verteidiger kritisierte Polizei
Heftige Kritik an der Polizei hat Nikolaus Rast, der Verteidiger des angeklagten Heurigenwirtes Helmut O., in seinem Schlussplädoyer im Kremser Landesgericht geübt. Diese hätte "eigentlich gar nicht" bzw. einseitig gegen seinen Mandanten ermittelt und wäre Hinweisen auf mögliche Täter - etwa eine "blonde Frau", die zuletzt weinend neben dem Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger gesehen worden sein soll, oder den angeblich eifersüchtigen Ehemann einer Reinigungskraft im Bürgermeisteramt - nicht nachgegangen.
"An manchen Tagen arbeitet die Polizei, an manchen nicht. Scheinbar müssen sie sich schonen, weil in wenigen Wochen die EURO beginnt und da körperlicher Einsatz gefragt ist", stellte Rast fest. Sein Mandant sei für den Giftanschlag mittels eines angeblich mit Strychnin versetzten Mon Cheri nicht verantwortlich, wobei Rast an seiner Überzeugung festhielt, dass Hirtzberger auf ganz andere Art und Weise vergiftet wurde.
"Sie können die an Sie gerichtete Frage nach versuchtem Mord nur verneinen!", appellierte der Anwalt am Ende seiner Ausführungen an die Geschworenen. Darauf ertönten aus dem Publikum "Bravo!"-Rufe und heftiger Applaus, worauf die vorsitzende Richterin die Zuhörer ermahnte, Ruhe zu bewahren.
Mögliches Motiv: Schulden von 1,4 Mio.
Der Angeklagte sei ein "perfekter Schauspieler". Er habe einen Hass gegen Hirtzberger gehabt, da dieser der Grundstücks-Umwidmung in Bauland nicht zugestimmt habe. "Weil Helmut O. gewisse Bedingungen dazu nie erfüllte". Hinsichtlich eines Motivs von Helmut O. führte Kutschera auch die Schulden des Angeklagten, 1,4 Millionen Euro, an. Der Wert der Grundstücke mit einer Fläche von 17.000 Quadratmetern von Helmut O. wäre bei einer Umwidmung in Bauland gestiegen. (APA/red)
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