Montag, 19. Mai 2008

Prozess-Beginn bei "Gift-Fall" Hirtzberger:
Angeklagter bekennt sich "nicht schuldig"

  • Vor Gericht sonnt sich Helmut O. im Blitzlichtgewitter
  • Staatsanwalt Kutschera spricht von "Mord aus Hass"

Heute hat im Landesgericht Krems der Prozess im Fall Hirtzberger begonnen. Dem 56-jährigen Helmut O. wird der heimtückische Giftanschlag auf den Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger zur Last gelegt. Der Tatverdächtige soll dem Ortsvorsteher mit einer mit Strychnin präparierten Praline nach dem Leben getrachtet haben. Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig".

Laut Anklage soll Helmut O. dem Bürgermeister ein mit 700 Milligramm Strychnin versetztes Mon Cheri zukommen haben lassen, die dieser am 9. Februar 2008 auf dem Weg in seine Kanzlei verzehrte. Hirtzberger verlor umgehend das Bewusstsein, wurde im Spital in den künstlichen Tiefschlaf versetzt, wo er wochenlang mit dem Tod rang. Inzwischen befindet er sich zur neurologischen Rehabilitation in St. Pölten. Einem Gutachten zufolge ist "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine massive bleibende körperliche und geistige Behinderung zu erwarten".

Staatsanwalt vermutet "Mord aus Hass"
Für Staatsanwalt Friedrich Kutschera gibt es keinen Zweifel, dass Helmut O. es war, der am 8. Februar am Pkw Hirtzbergers eine mit 700 ml Strychnin versetzte Mon Cheri-Praline hinterließ, die dieser am nächsten Morgen zu sich nahm. Als Motiv führte der Ankläger Hass ins Treffen: O. habe vermutet, dass der Bürgermeister der Umwidmung seines Klosterhofs im Wege stand.

Seit 1993 bemühe sich Helmut O. um die Umwidmung seiner Anwesens samt der angeschlossenen Weingüter. Seit 2004 wollte er dort ein Thermenhotel errichten , erklärte der Staatsanwalt. Dabei stehe gar nicht eindeutig, ob es dort überhaupt eine Thermalquelle gäbe. Dessen ungeachtet wären die Gemeinde Spitz und der Bürgermeister diesen Plänen "keineswegs negativ" gegenüber gestanden, hätten jedoch Probebohrungen und eine Finanzierungsstudie verlangt. Diese Voraussetzungen hätte Helmut O. nicht erfüllt, erläuterte Kutschera.

"Er ist mit ganzem Herzen an diesem Projekt gehangen", bemerkte der Staatsanwalt. Vermutlich nicht zuletzt aus finanziellen Erwägungen. Der Heurigenwirt steht eigenen Angaben zufolge mit 1,4 Mio. in der Kreide.

Angeklagter plädiert auf "nicht schuldig"
Helmut O. bekannte sich bei der Einvernahme durch Richterin Ingeborg Kristen zu den Vorwürfen "nicht schuldig". Zuvor hatte Nikolaus Rast, einer der beiden Verteidiger des Beschuldigten, einen umfassenden Eröffnungsvortrag zur Entlastung seines Mandanten gehalten. Dabei wurde auch Kritik an den in dem Fall ermittelnden Polizisten geübt.

Die Ausführungen von Rast unterlegte der Jurist mit einer Power-Point-Präsentation im Gerichtssaal. Rast führte an, O. hätte "kein Motiv" für die Tat gehabt. Die Gemeinde Spitz an der Donau sei an den Beschuldigten herangetreten und habe ihn bei den Plänen für ein Thermalhotel unterstützt. Dies hätte auch die dafür nötige Umwidmung auf dem Anwesen von O. in Bauland betroffen.

Von der Anklage angeführte Probleme mit dem Denkmalamt würden für ein angebliches Motiv laut Rast ebenfalls nicht passen. "Das Denkmalamt hat mit Hirtzberger (als Bürgermeister der Gemeinde Spitz an der Donau, Anm.) ungefähr so viel zu tun wie meine Frisur (Rast hat eine Glatze, Anm.) mit einem Mittelscheitel." Wenn das Denkmalamt in Kontext mit dem Fall gebracht werden würde, so wäre der Beschuldigte wohl eher auf einen Vertreter dieser Institution, nicht aber auf Hannes Hirtzberger wütend gewesen.

DNA-Spuren nur zufällig auf Billett?
Es fehle einfach das "Warum?", so Rast, der die Tat aber allgemein verurteilte. Sie sei "abscheulich" gewesen, nur habe sie O. nicht verübt. Ebenso ging Rast auf die DNA-Spur ein, die auf der Grußkarte gefunden und dem 56-jährigen Beschuldigten zugeordnet wurde. Diese könne zufällig dort hingekommen sein. Ebenso denkbar wäre, dass eine unbekannte Person O. die Karte gegeben habe, er greife diese an und schon sei die DNA-Spur darauf zu finden, so Rast.

Kritik gab es an der Polizei. Diese hätte in dem Fall "keine Lust" oder "keine Zeit" gehabt, "Ermittlungen sauber durchzuführen". So hätte es Aussagen gegeben, wonach vor der Tat eine blonde Frau geweint habe, als Hirtzberger mit dem Auto weggefahren sei. Diesem Hinweis sei nicht ausreichend nachgegangen worden, so Rast.

(apa/red)

19.5.2008 12:04