Sonntag, 18. Mai 2008

Gruppenklagen auch in Österreich möglich:
Gesetzesentwurf in Begutachtungsphase

  • Entwurf Bergers geht am Mittwoch in den Ministerrat
  • Einige Zugeständnisse an Wirtschaft und Industrie

Justizministerin Maria Berger geht am Mittwoch mit einem Entwurf für die Gruppenklage in den Ministerrat. Er enthält einige Zugeständnisse an Wirtschaft und Industrie, die in der Begutachtung große Bedenken angemeldet hatten. So wurde die erforderliche Anzahl von Geschädigtem mit gleichen Ansprüchen an ein Unternehmen hinaufgesetzt und auch auf die Musterklage als eigene Form verzichtet.

Berger gab vor fast einem Jahr den Entwurf für die Zivilverfahrensnovelle bis Ende Juli 2007 in Begutachtung. Wirtschaftskammer, Industrie und auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein deponierten teils massive Bedenken. Nun legt Berger auf Basis der Stellungnahmen und einer zweijährigen Arbeitsgruppe einen überarbeiteten Entwurf vor. Die Zeit drängt - soll laut dem Arbeitsplan der Regierung dieses Thema doch im Juli abgehakt werden.

Mindestens achtzig Personen
Der neue Entwurf sieht eine gemeinsame Gruppenklage vor, wenn mindestens 80 Personen (ursprünglich 50) gleiche Ansprüche gegen das gleiche Unternehmen geltend machen und mindestens 20 Personen (zuvor drei) die Klage einreichen. Eine Mindestsumme soll es nicht geben; aber das Gericht hat zu beurteilen, ob ein Gruppenverfahren einfacher und billiger abzuwickeln ist als Einzelklagen. Die ursprünglich geplanten "Musterklagen" finden sich in dieser Form nicht mehr im Entwurf. Geplant ist nur mehr eine Adaptierung der Verbandsklage.

Berger geht es darum, Konsumenten den Zugang zum Recht zu erleichtern - konkret die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen etwa in Fällen wie dem Umleiten von Handygesprächen auf teure Mehrwertnummern. Außerdem sollen Massenverfahren wie das zur Kapruner Seilbahnkatastrophe (mit fast 100 Geschädigten) oder zum Salzburger WEB-Skandal (mit 3.000 Geschädigten) effizienter werden.

Bisher lauter Einzelverfahren
Derzeit muss jeder einzelne Schadenersatzanspruch in einem eigenen Verfahren abgehandelt werden, obwohl es immer wieder um die selben Sach- und Rechtsfragen geht - bzw. der Umweg über die "Verbandsklage" genommen werden, bei der die Geschädigten ihre Ansprüche an einen Klagsverband (z.B. den VKI) abtreten und dieser die Forderungen dann gemeinsam einklagt.

Mit einem Gruppenverfahren müsste nur mehr ein einziges Beweisverfahren durchgeführt werden, was die Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichtskosten - und damit auch die Kosten für die Kläger - reduziert. Die Bemessungsgrundlage für Anwaltshonorare soll bei zwei Mio. Euro gedeckelt werden. Auch die Rechtssicherheit würde erhöht, argumentiert das Justizministerium - weil mit einem Urteil in einem Gruppenverfahren sichergestellt ist, dass gleiche Fälle nicht unterschiedlich entschieden werden.

Keine "amerikanischen Verhältnisse"
Den Bedenken der Wirtschaft vor "amerikanischen Verhältnissen" - also dass Unternehmen einer Klagsflut mit astronomisch hohen Schadenersatzzahlungen ausgesetzt werden - tritt das Ministerium entgegen. Gruppenklagen hätten strengere formale Voraussetzungen als eine Einzelklage. Auch Gruppenkläger hätten das Prozessrisiko, im Fall der Niederlage die gesamten Verfahrenskosten tragen zu müssen. Zudem seien in Österreich erfolgsabhängige Anwaltshonorare nicht zulässig, die in den USA häufig dazu führen, dass Anwälte Sammelklagen pauschal für eine potenziell betroffene Gruppe von Betroffenen einbringen.

Auch auf die Befürchtung der Wirtschaft, dass schon allein die Einbringung einer Gruppenklage zu einem Imageschaden für das Unternehmen führen könnte, ist das Justizministerium eingegangen. In dem Entwurf ist vorgesehen, dass beide Positionen veröffentlicht werden - also sowohl Klage als auch Klagebeantwortung in der Ediktsdatei aufscheinen.
(apa/red)

18.5.2008 10:56