Stiftungen im Visir der EU-Steuerfahnder: Erteilen Steuerflüchtigen klare Kampfansage
- Schlupflöcher auf europäischer Ebene stopfen
- Genau untersucht werden auch Investmentfonds

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EU will bald Verschärfung der Zinsbesteuerung
Im Kampf gegen die Steuerflucht nimmt die EU-Kommission die im Zuge der Liechtenstein-Affäre in die Kritik geratenen Stiftungen ins Visier. Wie es aus Kommissionskreisen hieß, will Steuerkommissar Laszlo Kovacs beim Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel entsprechende Vorschläge zur Reform der EU-Zinsbesteuerung in einem mündlichen Zwischenbericht unterbreiten.
Derzeit fallen Stiftungen ebenso wie bestimmte Trusts praktisch nicht in die Anwendung der Zinsbesteuerungsrichtlinie, sofern an den Begünstigten keine Zinsen sondern andere Vermögenswerte ausgeschüttet werden. Zudem ist häufig gar nicht bekannt, wer der Begünstigte genau ist. Die EU-Kommission will dieses Schlupfloch nun stopfen, indem etwa der generelle Anwendungsbereich auf alle juristischen Personen ausgeweitet wird oder Auszahlungen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen, als Zinsen gewertet werden.
Auch Lebensversicherungen unter der Lupe
Auch über eine Ausweitung auf die bisher von der EU-Richtlinie nicht erfassten Investmentfonds und auf Lebensversicherungen will Kovacs diskutieren. Bisher sind hauptsächlich Investmentfonds erfasst, bei denen Anleger von einheitlichen Mindeststandards in Form eines "Europa-Passes" profitieren. Neben der Definition des Begünstigten müssten auch die Zahlstellen und die Einkünfte aus der Veranlagung präziser definiert werden, heißt es in der EU-Kommission. Jedenfalls müssten die EU-Staaten den Anwendungsbereich auf vergleichbare Finanzprodukte ausdehnen. Ansonsten werde die Richtlinie nicht einmal 50 Prozent aller möglichen Anlageformen abdecken, da Anleger leicht auf steuerschonende Alternativen umsteigen könnten.
Nicht anfassen will Kovacs zum jetzigen Zeitpunkt das in Österreich, Belgien und Luxemburg geltende Bankgeheimnis. Dies sei derzeit keine Frage für die Kommission, sagte ein Beamter der EU-Behörde. Stattdessen verweist die EU-Kommission auf die laufenden Diskussionen im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der das österreichische Bankgeheimnis schon länger ein Dorn im Auge ist.
(apa/red)

