Dienstag, 13. Mai 2008

Öl- und Gaskonzern MOL gewinnt Prozess:
OMV blitzt am Budapester Handelsgericht ab

  • Sonderrechte für Ungarn durch die "goldene Aktie"
  • OMV will einen ungarischen Mitbewerber übernehmen

Die OMV ist mit ihrer Klage gegen den ungarischen Öl- und Gaskonzern MOL beim Budapester Handelsgericht in erster Instanz gescheitert. Das Gericht teilte nicht die Rechtsmeinung der OMV, wonach die "Goldene Aktie" des ungarischen Staates bei der MOL, die dem Staat Sonderrechte einräumt, rechtswidrig sei.

Der OMV ging es dabei vor allem um das Vetorecht des Staates gegen eine Aufhebung der geltenden Stimmrechtsbeschränkung bei der MOL, wie die ungarische Nachrichtenagentur MTI berichtete. Die 10-Prozent-Stimmrechtsobergrenze sei diskriminierend, weil sie nicht für den ungarischen Staat gelte, argumentierte die OMV in ihrer am 3. Dezember 2007 eingebrachten Klage. Beanstandet wurde weiters, dass die MOL-Statuten die Anzahl der Vorstandsmitglieder beschränken, die gleichzeitig abberufen werden können.

Die OMV will nun weitere rechtliche Schritte prüfen. Das Gericht habe die OMV-Klage nicht der Sache nach abgewiesen, sondern aus rein formalen Gründen, erklärte die OMV in einem schriftlichen Statement. Darüber hinaus habe das Gericht auf die Möglichkeit hingewiesen, die Vorschriften der MOL-Statuten beim für die Führung des Firmenbuches zuständigen Gericht (court of registration) anzufechten.

Die OMV hält derzeit 20,2 Prozent der MOL-Aktien und will den ungarischen Mitbewerber übernehmen - was allerdings vom MOL-Management und von der ungarischen Regierung abgelehnt wird. Die OMV hat ihre Übernahmepläne bereits der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt - die Kommission hat die Prüfung jedoch vor einer Woche ausgesetzt und von der OMV zusätzliche Informationen eingefordert. Die ursprüngliche Frist für den Abschluss der "vertieften Prüfung" wäre der 22. Juli gewesen, nun dürfte sich das Verfahren jedoch um einige Wochen verzögern. (apa/red)

13.5.2008 17:40