Ärzte-Vorschläge zur Gesundheitsreform:
Schiedsgericht statt Kassen-Einzelverträge
- ÖAK-Chef Dorner hofft auf Gesprächsbereitschaft
- Für ein Schiedsgericht bei vertragslosem Zustand

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FORMAT: Dorner setzt sich vehement zur Wehr
Zu Beginn der Österreichischen Ärztewoche in Grado präsentierte ÖÄK-Präsident Walter Dorner in einem Gespräch mit der APA jene Positionen, mit denen die Standesvertretung der Ärzte in den kommenden Tagen in Verhandlungen geht: Schiedsgericht im Falle der Gefahr eines vertragslosen Zustandes, Verrechnungsübereinkommen, so keine Honorarvereinbarung zustande kommt, und Dabeisein von Vertretern der Krankenkassen in der ärztlichen Qualitätssicherung über die standeseigene ÖQMed-Organisation. Einzelverträge oder Verträge mit einzelnen Ärztegruppen werden strikt abgelehnt, ebenso Aut idem.
Die aktuelle Situation: Während ein Aktionskomitee der niedergelassenen Ärzteschaft für den Fall eines Durchpeitschens der von Sozialpartnern und Regierungsparteien geplanten Maßnahmen bereits Ordinationsschließungen vorbereitet, hofft der Präsident der ÖÄK auf eine neue Gesprächsbereitschaft der Politik in den kommenden Tagen. Dorner: "Trotzdem, der Tag, an dem Ministerin (Andrea, Anm.) Kdolsky den Gesetzesentwurf zur Begutachtung verschickt hat, ist der schwärzeste Tag für die niedergelassene Ärzteschaft seit Jahrzehnten gewesen."
Gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen von Wirtschaftskammer und Gewerkschaft sei der im Gesundheitsministerium geschriebene Gesetzesentwurf gar noch um Punkte angereichert worden, die ursprünglich gar nicht vorgesehen worden seien. Hier hätten Beamte im engsten Kontakt mit Vertretern der Wirtschaftskammer unnötigerweise noch weitere Themen hineingepackt. Der Kammerpräsident: "Plötzlich ist da auch die elektronische Patientenakte ELGA drin. Bisher hat sich die Bundesgesundheitskommission immer dafür ausgesprochen, dass Patienten und Ärzte freiwillig in dieses System hineingehen sollen. Jetzt sollen plötzlich per Verordnung alle teilnehmen - sogar die Ärzte, die gar keinen Kassenvertrag haben."
Einführung eines Schiedsgerichts
Am gefährlichsten ist für die Position der Ärzteschaft bei Kassenvertragsverhandlungen sicherlich die Absicht der Reform-Proponenten, im Falle eines vertragslosen Zustandes den Kassen die Möglichkeit zum Abschluss von Einzelverträgen zu geben. Dorners Gegenvorschlag: "Ich werde hier vorschlagen, dass man ein Schiedsgericht entscheiden lässt, wenn es einen vertragslosen Zustand geben sollte. An dessen Entscheidung haben sich dann Ärzte und Krankenkassen zu halten. In Deutschland haben solche Schiedsgerichte bei Tarifkonflikten gut gearbeitet."
Der Hintergrund für diesen Vorschlag: "Wir sind gegen jede Form von Einzel- und Direktverträgen. Sonst könnte ja die Krankenkasse einen vertragslosen Zustand provozieren - und dann schnell Direktverträge abschließen. Auch Verträge mit einzelnen Ärztegruppen kommen nicht in Frage. Man kann doch auch aus der Gewerkschaft im Streitfall nicht zwei oder drei Gruppen herausbrechen." Das werde sich auch eine Gewerkschaft nicht gefallen lassen.
Kein Rütteln am Kassenvertrag
Der Gegenvorschlag der Standesvertretung: "Einigt man sich bei einer Ärztegruppe nicht auf einen Honorarkatalog, kann man die Honorare dieser Gruppe auch weiter verhandeln und eben später zu einem Vertragsabschluss kommen. Das haben wir in Österreich auch bisher schon in Einzelfällen so praktiziert." Am Gesamtvertrag zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft sei aber nicht zu rütteln, betonte Dorner.
Schließlich will er auch gesichert sehen, dass die Patienten bei einem längeren vertragslosen Zustand nicht zum Handkuss kommen: "Man kann auch ein Verrechnungsübereinkommen für die Honorare zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen vorsehen - zum Beispiel nach drei Monaten vertragslosen Zustandes."
(apa/red)
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