Dienstag, 13. Mai 2008

Berger legt Pläne für Familienrechtsreform vor: Will Beratungspflicht bei Scheidungen

  • Soll verhindern, dass Frauen benachteiligt werden
  • Paket noch vor Sommerpause in den Ministerrat

Justizministerin Berger will bei einvernehmlichen Scheidungen eine Beratungspflicht einführen. Beide Parteien sollen über die Folgen der Scheidungsvereinbarung - die häufig die Frauen benachteiligt - informiert werden. Dieses Vorhaben findet sich im dritten Teil der Familienrechtsreform, den Berger jetzt in Begutachtung gegeben hat.

Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und dem Gewaltschutzgesetz legt Berger nun ihre Pläne für das Familienrechts-Änderungsgesetz 2008 vor. Die Reform wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Familienministerium erarbeitet. Laut Arbeitsplan der Regierung soll das gesamte Paket vor der Sommerpause in den Ministerrat kommen, so dass es am 1. Jänner 2009 in Kraft treten kann.

Der dritte Teil enthält Neuerungen in verschiedenen Bereichen: Unterhaltsvorschussverfahren sollen beschleunigt, Stiefeltern in Patchwork-Familien in die Obsorge für die Kinder einbezogen, Diskriminierungen für Lebensgefährten beseitigt und Auslandsadoptionen sicherer gemacht werden. Auch die - angesichts des Falles Josef F. besonders aktuelle - verpflichtende Einholung eines Strafregisterauszuges bei Adoptionen findet sich in diesem Entwurf.

Die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen (jährlich rund 17.900) soll verhindern, dass (vor allem) Frauen über den Tisch gezogen werden. Wenn sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, werden sie durch die Scheidungs-Vereinbarungen oft schwer benachteiligt. Deshalb sollen künftig beide Partner (getrennt oder gemeinsam) von einem Rechtsanwalt, Notar oder in Familienberatungsstellen über die Folgen für die Sozialversicherung, Pensionsansprüche u.ä. aufgeklärt werden. Die Kosten sollen die Parteien selbst tragen; laut Justizministerium werden sie rund 50 Euro ausmachen. (apa/red)

13.5.2008 15:30