Montag, 5. Mai 2008

Neuregelung des Pflegegelds: Buchinger fordert Erhöhung um fünf Prozent ab 2009

  • Ressortchef plant eine Reihe weiterer Maßnahmen
  • Mehrkosten betragen im ersten Jahr 127 Millionen

Das Bundespflegegeld soll ab 1. Jänner 2009 um fünf Prozent erhöht werden. Das sieht die von Sozialminister Erwin Buchinger präsentierte Novelle des Bundespflegegeldgesetzes vor. Darüber hinaus plant der Ressortchef eine Reihe weiterer Maßnahmen: Neben einer besseren Pflegegeld-Einstufung Demenzkranker sowie behinderter Kinder und Jugendlicher plant er auch einen Ausbau der Förderung der Kurzzeit- und Tagespflege. Gemeinsam mit der bereits fixierten Förderung der 24-Stunden-Betreuung daheim soll damit - über die Legislaturperiode gesehen - die gesamte Inflation von rund neun Prozent abgedeckt werden. Die Mehrkosten gab Buchinger für 2009 mit 127 Mio. Euro an.

Sollte das Paket im Parlament beschlossen werden, dann würde dies die "größte Verbesserung seit der Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993" bedeuten, sagte der Sozialminister. Seine Vorschläge seien im Budgetpfad "weitestgehend abgedeckt", sieht er die nun anstehenden Verhandlungen mit Finanzminister Wilhelm Molterer optimistisch.

Die Novelle will Buchinger Ende dieser oder Anfang kommender Woche in Begutachtung schicken. Ganz sicher ist sich der Sozialminister aber dennoch nicht: Als "Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf" bezeichnete er eine Pflegegeld-Anhebung um zwei bis drei Prozent. Eine Abgeltung des gesamten Wertverlusts des Pflegegeldes seit seiner Einführung (1993) sei aber "außerhalb des politisch Möglichen".

Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Um über die Legislaturperiode (2007 bis 2010) die gesamte Inflation (geschätzte neun Prozent) abzugelten, soll es neben der linearen Fünf-Prozent-Erhöhung über alle Pflegestufen hinweg weitere Maßnahmen geben. Neben der bereits beschlossenen Förderung der 24-Stunden-Betreuung daheim plant Buchinger mit der Pflegegeldgesetz-Novelle auch Verbesserung bei der Einstufung. So soll es bei Demenzkranken und schwerbehinderten Personen sowie bei behinderten Kindern und Jugendlichen eine sogenannte "Erschwerniszulage" geben. Bei den Demenzkranken werde dies bei der Hälfte der Betroffenen eine Verbesserung um eine, bei den Kindern und Jugendlichen eine Verbesserung um ein bis zwei Pflegegeld-Stufen bringen.

Ausgeweitet werden soll der förderbare Personenkreis für Kurzzeitpflegemaßnahmen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Generell soll dies bereits bei Pflegegeldbeziehern ab Stufe 3 (bisher 4), bei demenziell Erkrankten oder minderjährigen Pflegebedürftigen schon ab Stufe 1 möglich werden. Die Mehrkosten dafür bezifferte Buchinger mit fünf bis zehn Mio. Euro, jene für die bessere Einstufung Demenzkranker mit 30 Mio. Euro. Für die Verbesserungen bei Kindern und Jugendlichen müssten die Länder aufkommen, die Mehrkosten dürften hier zwischen fünf und zehn Mio. Euro liegen. Den größten Brocken mit 90 Mio. Euro stellt aber die Pflegegeld-Erhöhung selbst dar.

Arbeitsgruppe zur Finanzierung
Zur künftigen Finanzierung der Pflege arbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Ex-Finanzminister Ferdinand Lacina (S) Vorschläge aus. Diese sollen Ende Mai präsentiert werden, kündigte Buchinger an. Erfreut zeigte sich der Minister von der Entwicklung bei der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger: Das selbst gesetzte Ziel - 5.000 Anmeldungen von Personenbetreuern per Jahresmitte - habe man bereits erreicht. (apa/red)

5.5.2008 11:57