Regierung beschließt Aufputz für Ökostrom- Gesetz: Fördersumme auf 21 Mio. erhöht
- Betreiber bekommen dann vier Millionen Euro mehr
- Stromkunden zahlen daher 10 Euro pro Jahr drauf

·Ökostrom: Regierung schiebt Beschluss auf
Noch keine Einigung über Förderung und Kosten
Die Regierung hat sich auf die neuerliche Novelle des Ökostromgesetzes geeinigt. Wie der zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein nach dem Ministerrat sagte, wird die pro Jahr mögliche zusätzliche Fördersumme für die Betreiber von Ökostromanlagen (z.B. Wind- und Kleinwasserkraft) von 17 auf 21 Mio. Euro ausgedehnt. Sollte diese Fördersumme ausgeschöpft werden, ist eine Neubewertung vorgesehen, um über eine mögliche Erhöhung entscheiden zu können.
Für die Stromkunden, die die Ökostromförderung finanzieren müssen, ergibt sich durch die erhöhte Fördersumme laut Bartenstein eine durchschnittliche jährliche Mehrbelastung von rund 10 Euro pro Haushalt. Derzeit sind es 35 Euro. Für sozial Schwache (Mindestpensionisten und Sozialhilfeempfänger) sind Erleichterungen vorgesehen.
Bartenstein zeigte sich mit der nun getroffen Einigung zufrieden und betonte, es werde einen Schwerpunkt bei Wasser- und Windenergie geben. Umweltminister Josef Pröll sprach von einem "Durchbruch", weil mit dem alten Ökostromgesetz der Ausbau der Ökostromanlagen zum Erliegen gekommen sei. Mit dem neuen Gesetz sei das Ziel, den Ökostromanteil von 8 auf 15 Prozent zu steigern, realistisch.
(apa/red)
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