Sonntag, 11. Mai 2008

Burmesische Junta rechnet mit "Sieg" bei Referendum: Als Folge von Einschüchterung

  • Opposition im Exil warf Junta massiven Betrug vor
  • Menschen mit Haft- und Geldstrafen bedroht worden

Bei dem umstrittenen Plebiszit über eine neue Verfassung in Burma ist nach Angaben der Militärmachthaber mit überwältigender Zustimmung der Bevölkerung zu rechnen. Die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale seien an einigen Orten verlängert worden, damit alle Bürger ihre Stimme abgegeben konnten, meldete das Sprachrohr des Regimes "The New Light of Myanmar". "Das Referendum war von Erfolg gekrönt", hieß es. In den am stärksten von dem Wirbelsturm "Nargis" betroffenen Gebieten soll die Volksabstimmung in zwei Wochen durchgeführt werden. Insgesamt sind 27 Millionen Burmesen stimmberechtigt.

Die Opposition im Exil warf der herrschenden Junta massiven Betrug vor. Beobachter im Land berichteten, viele Wähler seien gezwungen worden, in aller Öffentlichkeit mit "Ja" zustimmen. Menschen sei mit Haft- und Geldstrafen gedroht worden, sollten sie mit "Nein" stimmen, berichtete die "US-Kampagne für Burma". UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon hatte das burmesische Regime vergeblich aufgerufen, die Volksabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Die unterdrückte Demokratiebewegung mit der unter Hausarrest stehenden Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi als Symbolfigur spricht von einer Farce.

Die neue Verfassung, deren Bestimmungen die Vorherrschaft des Militärs in dem südostasiatischen Land sichern, soll die 1988 außer Kraft gesetzte staatssozialistische Verfassung ersetzen, die 1974 unter der Diktatur von General Ne Win erlassen worden war. Burma wird seit 1962 - mit Ausnahme von wenigen Wochen 1988 - vom Militär regiert. Suu Kyis Nationale Liga für Demokratie (NLD) hatte die Wahlen zu einer Verfassungsgebenden Versammlung 1990 mit Vierfünftelmehrheit gewonnen, doch hatten die Militärs den Urnengang annulliert und die Machtübergabe an eine Zivilregierung verweigert. Der neue Verfassungstext stattet die Streitkräfte auch für den Fall von zugesagten "Mehrparteienwahlen" im Jahr 2010 mit einem Vetorecht im Parlament und in der Regierung aus. In beiden Parlamentskammern ist ein Viertel der Mandate dem Militär vorbehalten, gegen dessen Willen die Verfassung nicht geändert werden kann. (APA/red)

11.5.2008 13:30