Mittwoch, 7. Mai 2008

Opfer-Anwalt im Fall F. denkt über Klage nach: Vermögen von Josef F. sicherstellen

  • Zugriff von F. auf sein Privatvermögen einschränken
  • Möglichkeit wird gemeinsam mit Familie besprochen

Im Inzest-Fall von Amstetten überlegt der Anwalt der Opfer, Christoph Herbst, eine Klage bzw. eine einstweilige Verfügung gegen Josef F. einzubringen. Damit könnte sein Zugriff auf sein Privatvermögen vorübergehend eingeschränkt werden, um allfällige Ansprüche der Opfer sicherzustellen. Eine Entscheidung darüber gebe es noch nicht, so Herbst. Er werde dies bei seinem Treffen mit der Familie besprechen.

Bisher sei er drei bis viermal mit den Opfern zusammengekommen, sagte Herbst. Diesmal werde auch erstmals Opferanwältin Eva Plaz mit dabei sein, die der Familie vorgestellt wird. Plaz ist eine Expertin auf diesem Gebiet und soll daher im Team mit Herbst die Rechtsvertretung der Familie übernehmen. Diese muss allerdings noch ihre Einwillung geben.

Man versuche derzeit, die Vermögenssituation von Josef F. zu ergründen, "was nicht so leicht ist", sagte Herbst. Diese Woche werde man außerdem die nötigen rechtlichen Schritte bei den Bezirksverwaltungsbehörden besprechen: Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaften müssen noch ausgestellt werden. Außerdem müsse man sich ansehen, welche staatlichen Beihilfen den Kindern und Elisabeth F. zustünden.

Identitätswechsel noch nicht fix
Ob die Familie einen neuen Namen annehmen wird, um unbehelligt von der Öffentlichkeit weiter ihr Leben führen zu können, ist noch nicht entschieden, betonte Herbst: "Das ist keine Frage, die man - im übertragenen Sinn - heute oder morgen klärt. Dazu bedarf es einer größeren Lösung." (APA/red)

7.5.2008 13:08