"Gewisse Leichtgläubigkeit": Berger übt sanfte Kritik an Behörden im Fall Amstetten
- Justizministerin will nun Adoptionsrecht verschärfen
- PLUS: "Strafverschärfungen sind kein Allheilmittel"

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Justizministerin Maria Berger attestiert den Behörden im Zusammenhang mit dem Inzestfall von Amstetten "eine gewisse Leichtgläubigkeit". Vor allem die falsche Behauptung des Verdächtigen, seine 1984 verschwundene Tochter sei einer Sekte in die Hände gefallen, hätte überprüft gehört, so Berger. "Heute würde man dem sicher genauer nachgehen", zeigte sich die Ministerin überzeugt.
Berger will nun das Adoptionsrecht verschärfen: Künftig müsse auch bei den privilegierten Adoptionen durch Verwandte ein Blick ins Strafregister gemacht werden, wie sie sagte. Überprüft werden soll "der gesamte Familienverbund, in den das Kind kommt", so die Ministerin im Interview mit dem "Standard".
"Kein Allheilmittel"
Berger ist nicht gegen Strafverschärfungen bei Sexualstraftätern, doch sieht sie darin "kein Allheilmittel". Berger meinte, man sollte es sich nicht zu leicht machen, und sich zurücklehnen, nachdem man Strafrahmen erhöhe. Das werde gerade diese Art der Täter nicht abschrecken. Außerdem habe Österreich bereits seinen sehr hohen Strafrahmen bei vielen Delikten.
Man werde sich jedenfalls die richterliche Praxis der letzten Jahre anschauen. Noch vor dem Sommer werde man wissenschaftliche Studien haben, in denen überprüft werde, ob die gegenwärtigen Strafrahmen ausreichend sind, erklärte die Justizministerin in der ZIB 2 am 5. Mai. Ein großer Fortschritt sei schon bei jenen Tätern, die bedingt entlassen werden, erzielt. Fünf Jahre müssen diese Täter beweisen, dass sie nicht nur in der geschlossenen Anstalt, sondern auch in der Gesellschaft straffrei leben können. Dass es ein Berufsverbot auch für Sexualstraftäter geben werde, die ihre Strafe voll abgesessen haben, falle nicht in ihren Ressortbereich. Hier müsse der Gesetzgeber Vorkerhungen treffen, so Berger.
Zu den Tilgungsfristen im Strafregister stellte die Justizministerin fest, sie selbst habe vorgeschlagen, im Rahmen des neuen Gewaltschutzpaktes bei bestimmten gefährlichen Sexualstraftätern die Tilgungsfristen bis zu 100 Prozent zu verlängern. Das wären 30 Jahre. Im Amstettner Inzest-Fall hätte dies dazu geführt, dass die Verurteilung im Strafregister noch aufgeschienen wäre. Man müsse sicherstellen, dass bei Adoptionen die Behörden jedenfalls in Strafregister schauen müssen. (apa/red)
