Westenthaler steht am 11. Juni vor Gericht:
Verhandlung wegen falscher Zeugenaussage
- Bei Schuldspruchs drohen bis zu drei Jahren Haft
- Mehr als ein Dutzend Zeugen zu Termin vorgeladen

·Westenthaler wird der Prozess gemacht
Falsche Zeugenaussage
in der Prügel-Affäre
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Ziele: Bündnis feilt an neuem Parteiprogramm
Im Wiener Straflandesgericht ist der Verhandlungstermin für BZÖ-Chef Westenthaler fixiert worden. Der orange Parteiobmann muss sich demnach gemeinsam mit Parteisprecher Lukas Brucker am 11. Juni wegen falscher Zeugenaussage im Grauen Haus verantworten. Das Verfahren, zu dem mehr als ein Dutzend Zeugen geladen sind, soll an einem Tag "durchgezogen" werden.
Westenthaler drohen im Fall eines Schuldspruchs laut Strafgesetzbuch theoretisch bis zu drei Jahre Haft. Realistischerweise wäre aber wohl von einer bedingten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe auszugehen, da der BZÖ-Obmann keine Vorstrafen aufweist und somit als Ersttäter anzusehen wäre, was bei der Strafbemessung einen gravierenden Milderungsgrund darstellt.
Auslöser "Prügel-Affäre"
Hintergrund der Causa ist die sogenannte orange Prügel-Affäre, wobei die Justiz zunächst lediglich den früheren Leibwächter Westenthalers, Siegfried Kobal, verfolgt hat. Der Bodyguard wurde im März 2007 zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er den ehemaligen Sprecher von Ex-Justizministerin Gastinger höchst unsanft aus einem Lokal befördert hatte.
Westenthaler sei "nichts aufgefallen von Tumulten"
Dass Westenthaler und Brucker in Folge dieser tätlichen Auseinandersetzung nun ebenfalls vor dem Richter gelandet sind, haben sie ihren Zeugenauftritten im Kobal-Prozess zuzuschreiben: Im Unterschied zu zahlreichen anderen Augenzeugen, die sich mehr oder weniger deutlich an einen Tumult oder zumindest an eine lebhafte Diskussion zwischen Westenthaler und dem früheren Gastinger-Sprecher rund um den vorangegangenen Parteiaustritt der vormaligen Justizministerin erinnern konnten, hatte Westenthaler unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gegeben, ihm sei "nichts aufgefallen von Tumulten, Schlägereien".
Das wertet die Staatsanwaltschaft Wien jetzt ebenso als falsche Zeugenaussage wie Bruckers Angaben, wonach im Lokal eine "sehr positive Stimmung" geherrscht habe und keine Handgreiflichkeiten stattgefunden hätten. Die beiden Angeklagten haben stets ihre Schuldlosigkeit bestritten. (apa/red)
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