Sexualstrafrecht-Paket unüberlegt? Täter
werden Opfer nun noch mehr unterdrücken
- Ausweitung der Anzeigenpflicht stößt auf scharfe Kritik
- Stattdessen den Stellenwert von Kinder verbessern
·Maßnahmenpaket gegen sexuelle Gewalt
Soll ab 1.1. 2009 gelten -
Opposition unzufrieden
·Regierung rückt Sex-
Tätern jetzt zu Leibe
SPÖ und ÖVP einigen sich
auf neue Straftäter-Datei
·Künftig Berufsverbot für Sexualstraftäter?
Berger drängt eher auf Prävention und Therapie
Wenig Freude haben viele Praktiker mit dem präsentierten Maßnahmenpaket zum Sexualstrafrecht. Vor allem die Ausweitung der Anzeigenpflicht bem Kindesmissbrauch stößt auf Kritik. Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwältin in Wien, befürchtet beispielsweise, dass sich der Druck der Täter auf die Kinder weiter erhöhen werde, wenn sie von der Anzeigenverpflichtung erfahren würden.
Kinder würden dann noch weniger mit Außenstehenden über ihre Probleme reden, so Pinterits im ORF-"Morgenjournal". Anstatt über den Kopf von Kindern und Jugendlichen und deren tatsächlichen Bedürfnissen hinweg zu reden, sollten Überlegungen im Vordergrund stehen, wie der gesellschaftliche Stellenwert von Kinder und Jugendlichen ein anderer werden könnte.
Ähnlich der Sprecher der Arge Jugendwohlfahrt, Werner Grabher: "Wir befürchten, dass die Grundlage der Jugendwohlfahrtsarbeit, nämlich eine Vertrauensbasis zu den Betroffenen, zu den Minderjährigen, zu den Eltern herzustellen, gewaltig erschwert wird", sagte er im "Morgenjournal".
Sicher nicht zum Arzt!
Protest kam auch vom Sprecher der Kinderärzte in der Ärztekammer, Dietmar Baumgartner. Er glaubt, "dass jene Eltern, die am meisten gefährdet sind, sicher nicht mehr den Arzt aufsuchen." Die Polizei wäre mit den vielen Anzeigen außerdem nur überlastet.
Rosa Logar, die Leiterin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, befürwortete die Anzeigenpflicht im ORF-"Mittagsjournal", zumindest wenn das Kind schwer verletzt ist. Als Beispiel nannte sie den Fall Luca: Es wäre hier wichtig gewesen wäre, den mutmaßlichen Täter für die schweren Misshandlungen zu belangen, damit sich der Vorfall nicht hätte wiederholen können. (APA/red)
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