Genmais-Import zulässig: EU hob Einfuhr-
Verbot auf - aber Anbau weiterhin strafbar
- Entscheidung der Kommission gilt bereits ab sofort
- Kdolksy: "Regel kaum Auswirkung auf Österreich"

·EU hebt Österreichs Genmais-Verbot auf
'MON810' & 'T25' dürfen ab nun importiert werden
Österreichs Anti-Gentechnikpolitik hat einen weiteren schweren Dämpfer aus Brüssel erhalten: Die EU-Kommission hat die Importverbote für die beiden Genmais-Sorten MON810 und T25 aufgehoben, die Anbauverbote dürfen aber - vorerst - bleiben. Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky pocht auf rigorose Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel.
Die Entscheidung der EU-Kommission gilt ab sofort: "Die österreichischen Behörden müssen jetzt entsprechend verfahren", sagte der Chefsprecher der EU-Kommission, Johannes Laitenberger in Brüssel. Er bestätigte auch, dass die Entscheidung nicht den Anbau betreffe. Aus Kommissionskreisen hieß es, mittelfristig werde auch das Anbauverbot für MON810 wieder ein Thema werden. Die beiden fraglichen Maissorten sind die einzigen GVO-Getreidesorten, die in der EU zum Anbau verwendet werden dürfen, wobei de facto nur MON810 zum Einsatz kommt.
Kdolsky: "Verbot bleibt"
Laut Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) sollen die neuen Regelungen auf Österreich kaum Auswirkungen haben: Das Anbauverbot bleibe weiter aufrecht, so die Ministerin in einer Aussendung. In Österreich bestehe eine rigorose Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Außerdem gebe es eine Selbstverpflichtung der großen Lebensmittelketten, keine gentechnisch veränderten Lebensmittel zum Kauf anzubieten sowie die freiwillige Sistierung des Mon810 und T25 durch die Futtermittelindustrie.
Pröll bedauert Entscheidung
Landwirtschaftsminister Pröll bedauerte die Entscheidung der EU-Kommission. Aber auch er bestätigt, dass sichergestellt sei, dass der Anbau der gentechnisch veränderten Maissorten aufrecht bleibe. Österreich sei auf die Entscheidung vorbereitet gewesen, so der Sprecher. Man halte an dem Anbauverbot fest, weil dabei wesentliche Fragen nach wie vor ungeklärt seien. Daher erwarte man von der EU-Kommission, dass sie in der Frage der Ko-Existenz - also dem Nebeneinander von herkömmlichen und gentechnisch veränderten Pflanzen -, Vorschläge macht. Umweltorganisationen und Opposition zeigten sich unisono bestürzt.
Drohung mit Handelssanktionen
Die USA, Kanada und Argentinien, die den Fall angestrengt haben, haben bereits mit Handelssanktionen gedroht. Die Entscheidung sei "ein großer Schritt vorwärts", sagte der Sprecher von EU-Handelskommissar Peter Mandelson. Dies werde helfen, den Handelspartnern zu beweisen, dass das Gen-Zulassungssystem der EU funktioniere. Die EU-Kommission sei in permanentem Dialog mit mit den USA und anderen über diese Frage.
Sollte die EU-Kommission aus das österreichische Anbauverbot für MON810 aufheben wollen, müsste dieser Vorschlag neuerlich den EU-Staaten vorgelegt werden. Diese könnten die Entscheidung mit entsprechender Mehrheit ablehnen.
Nur noch eine Restriktion aufrecht
Mit der Entscheidung der Kommission ist nur noch eine entsprechende Restriktion Österreichs aufrecht: Dabei handelt es sich um ein Einfuhrverbot der GVO-Rapssorte GT73, wie der Bereichsleiter Verbrauchergesundheit im Gesundheitsministerium, Ulrich Herzog sagte. Die Einfuhr zwei weiterer Rapssorten soll noch heuer von Österreich verboten werden.
Herzog rechnete allerdings mit keinen direkten Auswirkungen der Entscheidung der EU-Kommission. Dies hat mehrere Gründe: Weil der Konsument die Produkte ablehnt, hat sich der Handel eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt, keine GVO-Erzeugnisse zu verkaufen. Vonseiten der Futtermittelindustrie herrscht kein Bedarf an Genmais, weshalb auch nach der EU-Entscheidung keiner verwendet werden dürfte, wie Herzog betonte. Drittens: MON810 und T25 sind als einzige Gentech-Pflanzen in der europäischen Union für den Anbau zugelassen. Nachdem aber die EU-Kommission Österreich weiter die Möglichkeit lässt, ein Importverbot für den Anbau zu verhängen, werden die Genpflanzen auch dahingehend in der Alpenrepublik nicht zur Anwendung kommen.
(apa/red)
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