Weitere Schritte der EU gegen sektorales Fahrverbot: Brüssel schickt neuen Mahnbrief
- Betrifft Lkw die u. a. Abfälle & Steine transportieren
- Tirols Landeshauptmann Van Staa: "Nicht unerwartet"
·Weniger "rollende Bomben" in Kärnten
Zahl der beeinträchtigten Fahrzeuge ist gesunken
·Neuer Transitrekord am Brenner in Tirol
Fast zwei Millionen Lkw-
Fahrten im Jahr 2007

Am Dienstag will die EU-Kommission einen zweiten Mahnbrief wegen des am 2. Mai in Kraft tretenden sektoralen Fahrverbots an die Tiroler Landesregierung abschicken. Damit leitet sie den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein begrüßte die Ankündigung: "Der massive Einsatz Bayerns gegen die Diskriminierung deutscher und bayerischer Unternehmen hat sich offensichtlich ausgezahlt." Diese Maßnahme komme nicht unerwartet, erklärt der Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa.
Die Brüsseler Behörde sehe in den Fahrverboten eine Behinderung des freien Warenverkehrs, hieß es aus EU-Kreisen. Die nächste Stufe wäre bereits die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Es ist wichtig und notwendig, dass die EU-Kommission hier konsequent die formalen Schritte gegen das vertragswidrige Verhalten Tirols einleitet", sagte Beckstein in einer Aussendung. Er forderte die Tiroler Landesregierung auf, jetzt einzulenken und die Verordnung aus dem Verkehr zu ziehen. "Das Signal der Kommission ist eindeutig: Die Verordnung ist europarechtswidrig", meinte er.
"Nach dem großen Druck von Deutschland und Italien war klar, dass da was kommt", reagierte Herwig van Staa. Der große Erfolg sei gewesen, dass das Fahrverbot erstmals in Kraft getreten sei. Das sei das zentrale Ereignis gewesen, über das sich alle gewundert hätten. "Die EU hat damit den Argumenten der Landes Rechnung getragen", stellte er fest. Beim letzten Versuch des Landes, das sektorale Fahrverbot durchzusetzen, habe die EU eine einstweilige Verfügung erlassen. "Brüssel ist selbst sehr stark unter Druck", sagte van Staa.
Aufforderung zu Stellungnahme
Mit der Einleitung der zweiten Stufe des Vertragsverletzungs-Verfahrens wird Österreich innerhalb von 30 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Sollte die Stellungnahme die Kommission nicht überzeugen, kann sie Österreich verklagen.
Das Verbot wird ab 2. Mai ganzjährig auf der Inntalautobahn (A12) zwischen Kufstein und Zirl bei Innsbruck gelten. Betroffen sind davon laut Verordnung alle Lkw über 7,5 Tonnen, die Abfälle, Steine, Erde oder Aushub transportieren. Ab 1. Jänner 2009 wird das Verbot auf alle Transporte von Rundholz und Kork, Nichteisen- und Eisenerze, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Stahl, Marmor, Travertin sowie keramische Fliesen ausgeweitet werden. Ausgenommen sind sind all jene Fahrten, die innerhalb der Kern- bzw. der "erweiterten Zone" be- oder entladen werden.
(apa/red)
