Weitere Falschaussage? Neue Vorwürfe
gegen Peter Westenthaler aufgetaucht
- NEWS: Ex-Berater Lukasek belastet den BZÖ-Chef
- Geht um getätigte Aussagen im Banken-U-Ausschuss

Neue Belastungszeugen. Peter Westenthaler soll auch vor dem Banken-U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht falsch ausgesagt haben.
BZÖ-Chef Peter Westenthaler hadert zurzeit mit der Justiz. Wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage in der sogenannten Prügelaffäre muss er sich sobald Richter Peter Liebetreu einen Termin festsetzt vor Gericht verantworten. Und jetzt das: Ehemalige Weggefährten beschuldigen Peter Westenthaler, dass er vor dem Banken-U-Ausschuss als Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht eine Falschaussage getätigt hätte.
Für Auskunftspersonen in U-Ausschüssen gilt die Wahrheitspflicht. Eine vorsätzlich gemachte falsche Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss wird gemäß § 288 Absatz 3 des Strafgesetzbuches wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Westenthaler und der Bawag-Sumpf. Schon im Vorjahr wurde publik, dass Peter Westenthaler im Bawag-Skandal eine aufklärungswürdige Rolle eingenommen hat. Und zwar deshalb, weil die couragierte U-Richterin Barbara Deutenhauser ein Auslieferungsbegehren an das Parlament zwecks Aufhebung von Westenthalers Immunität gestellt hatte. Darin hat Deutenhauser neben dem Verdacht, dass Westenthaler in der Prügelaffäre falsch ausgesagt habe auch zwei weitere Verdachtsmomente aufs Tapet gebracht: Den Verdacht der Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt und den Verdacht auf verbotene Intervention.
Die Flöttl-Connection. Laut Deutenhausers Auslieferungsbegehren stünde im Raum, dass Westenthaler bei der früheren BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger versucht habe, für den später im Bawag-Prozess angeklagten Investmentbanker Wolfgang Flöttl zu intervenieren. Das angebliche Ziel: Flöttl sollte ein eigenes Verfahren bekommen. Im Gegenzug hätte sich Westenthaler von Flöttl Insiderinformationen für die bevorstehende Nationalratswahl 2006 erwartet.
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