Soko-Protokoll im NEWS: Alle Vorwürfe gegen die Aufdecker des Polizeiskandals
- Bericht der Soko Vorarlberg umfasst 3.692 Seiten
- Bei Haidinger "ergänzende Beurteilung" angeregt

Das Nachrichtenmagazin NEWS veröffentlicht in seiner am Mittwoch erscheinenden Ausgabe den 3.692 Seiten starken Bericht der Sonderkommission unter der Leitung des Vorarlberger Sicherheitsdirektors Elmar Marent.
In den 26 Kapitel zur Aktenzahl 322 St 2/08i, die jeweils in "Aktenstand der Staatsanwaltschaft", "Ermittlungen der SOKO Vorarlberg", "Widersprüche - Vorlage zur strafrechtlichen Beurteilung" und "Beilagen" gegliedert sind, werden auch Vorwürfe gegen die Aufdecker des Polizeiskandals Herwig Haidinger, Gerhard Schneider und Doris Ita erhoben.
Bei Ex-BKA-Chef Herwig Haidinger regt die Soko eine "ergänzende strafrechtliche Beurteilung" an:
Beim Faktum 8: "Übermittlung eines Schreibens der ehemaligen BM Dr. Ferrero-Waldner an den Banken-U-Ausschuss am 25.6. 2007" und zwar wegen "divergierender Aussagen" Haidingers, des BKA-Spitzenbeamten Erich Zwettler und des Generaldirektors für die Öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum.
Beim Faktum 11: "Missbräuchliche Verwendung einer dienstlichen Kreditkarte". Zitat: "Seitens der Soko Vorarlberg wird bei der Staatsanwaltschaft Wien angeregt, aufgrund des Email von Dr. Herwig Haidinger, wonach ihm der Sachverhalt seit Jahren bekannt ist, eine ergänzende Strafrechtliche Beurteilung durchzuführen"
Beim Faktum 16: "Sexuelle Belästigung". Die Soko regt an, aufgrund der divergierenden Angaben des Zeugen Christoph Korosec und Haidinger eine ergänzende strafrechtliche Beurteilung durchzuführen.
Bei Gerhard Schneider, dem früheren Mitarbeiter Haidingers, regt die Soko eine "ergänzende strafrechtliche Beurteilung" an:
Beim Faktum 17: "Sexuelle Belästigung". Die Soko regt aufgrund der divergierenden Aussagen der Zeugin S., die bestreitet sexuell belästigt worden zu sein, und des Gerhard Schneider eine ergänzende strafrechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft an.
Beim Faktum 19: "Intervention bei Gutachtenserstellung über Schießstand in NÖ". Die Soko regt "aufgrund der divergierenden Angaben der beteiligten Personen, die Angaben des Mag. Schneider" eine strafrechtliche Beurteilung an.
Bei Doris Ita, der Ex-Frau der Zentralfigur der Affäre, Philipp Ita, regt die Soko in einem Fall eine ergänzende strafrechtliche Beurteilung an:
Faktum 15: "Drohung gegen die Mutter des Philipp Ita". Doris und Philipp Ita widersprechen sich, andere (verwandte) Zeugen haben vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Soko regt an, "aufgrund der divergierenden Aussagen von Dr. Doris und Mag. Philipp Ita" eine ergänzende strafrechtliche Beurteilung durchzuführen.
Im Fall Kampusch (Faktum 9) stellt die Soko Vorarlberg fest, dass dem Hinweis eines Diensthundeführers auf den Täter Priklopil "vermutlich" deshalb nicht nachgegangen worden sei, weil keine "EDV-Registratur zur Verfügung" gestanden habe.
Die von Haidinger geforderte Evaluierung der Ermittlungsfehler sei von den weiteren Entscheidungsträgern "weder unterstützt noch forciert" worden.
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