Ermittlungen wegen BAWAG-"Kellerakten":
Strafgerichtliches und Finanzstrafverfahren?
- Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue-Verdacht
- Untersucht werden Geschäfte mit SPÖ und auch ÖGB
Die Staatsanwaltschaft Wien führt unter Mithilfe der Finanzbehörden in Zusammenhang mit früheren Geschäften der BAWAG mit SPÖ, ÖGB und Konsum ein strafgerichtliches sowie möglicherweise ein Finanzstrafverfahren. Ausgangspunkt der Ermittlungen sind Akten, die im vergangenen Februar im Keller des früheren BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl gefunden worden sind. Die strafrechtlichen Untersuchungen prüften den Verdacht auf Untreue.
Die Ermittlungen in der Steuercausa liefen gegen "unbekannte Täter", der Fiskus helfe unter Federführung des Vorarlberger Finanzbeamten Edelbert Meusburger, schreibt die Tageszeitung "Der Standard". "Es besteht der Verdacht, dass mehr als 75.000 Euro an Abgaben hinterzogen worden sind, deswegen ist die Justiz und nicht die Finanzstrafbehörde am Zug." Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Untreueverdachts, meinte aber, es sei "noch nicht klar, ob aus dem Finanzstrafverfahren etwas wird".
Untersucht werden Geschäfte, über die Flöttl sen. in Briefen an SPÖ- und ÖGB-Granden berichtet hatte. Darin hatte der Alt-BAWAG-Chef sinngemäß behauptet, die BAWAG habe Immobilien und Beteiligungen von Partei, Gewerkschaftsbund und Handelskette Konsum zu teuer gekauft. Außerdem sprach Flöttl von Zinsbegünstigungen. All dies könnte theoretisch als Untreue bzw. verdeckte Gewinnausschüttung und somit Abgabenverkürzung gesehen werden.
Delikte bereits verjährt?
Die Verjährungsfristen machten eine Verurteilung wegen Untreue freilich nicht unbedingt wahrscheinlich: Die Verfolgbarkeit von Untreue verjähre nach zehn Jahren, nur wenn eine strafbare Handlung nach 1998 festgemacht werden könne, könnten Anklagen folgen. Bei Steuerstrafdelikten ist die Regelung weniger eindeutig.
Klar sei aber, dass Walter Flöttl, der Vater des Angeklagten Wolfgang Flöttl, "aus dem Schneider" sei, da er ja bereits 1995 aus der Bank ausgeschieden ist, heißt es in dem Bericht. Der ÖGB soll der Justiz seine volle Mitarbeit und Offenlegung aller Verträge zugesichert haben. (apa/red)
