Freitag, 2. Mai 2008

Diskussion um Medienarbeit der Behörden:
Enstandene Schäden nicht gutzumachen

  • Expertin: Polizei hat Vertrauen der Opfer missbraucht
  • Ordnungsaufruf der Staatsanwaltschaft nicht möglich

Nach der Diskussion um die mediale Berichterstattung über den Amstettner Inzest-Fall hat nun auch eine Auseinandersetzung über die Namensnennung und Veröffentlichung von Bildern seitens der Exekutive und Behörden begonnen. Mit der Nennung des Familiennamens des Verdächtigen und seiner Opfer vor laufender Kamera habe die Polizei das Vertrauen der Opfer missbraucht, sagte Astrid Zimmermann vom Medienhaus Wien. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Gerhard Sedlacek, wies diese Vorwürfe zurück.

Die Wiener Medienanwältin Maria Windhager kritisierte, es gebe "kein Bewusstsein für den Opferschutz". Den Behörden fehle es grundsätzlich an einem "adäquaten Umgang mit den Persönlichkeitsrechten der Opfer". Die Veröffentlichung der Bilder des Amstettner Verlieses stellt nach Ansicht Zimmermanns eine "Verletzung der Intimsphäre der Opfer" dar und bringe die Ermittlungen nicht weiter.

Im konkreten Fall wurde die Veröffentlichung von Bildern und Namen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft St. Pölten abgesprochen. Die Freigabe der Fotos des mutmaßlichen Täters habe Ermittlungszwecken gedient und sei in der Strafprozessordnung (§ 169 StPO) geregelt, sagte Sedlacek. Auf den drei von der Staatsanwaltschaft freigegebenen Verlies-Bildern seien "keine höchstpersönlichen Details" zu sehen, weshalb die Veröffentlichung zulässig sei. So seien etwa die Polizei-Fotos des Schlafraums nicht freigegeben worden, da sie die Intimsphäre der Opfer zeigen, meinte Sedlacek.

"Zweites Mal Opfer"
Zimmermann stieß sich vor allem an der öffentlichen Nennung der Familiennamen der Opfer seitens der Behörden und der Polizei: "Spätestens, wenn sie ihre momentane Schutzzone verlassen, werden sie ein zweites Mal zum Opfer gemacht." Durch das Bekanntsein ihrer Nachnamen erschwere sich das Fußfassen an einem anderen Ort. "Wie kommen die Opfer dazu, dass sie eine neue Identität annehmen müssen?", fragte sie. Der dadurch entstandene Schaden für Elisabeth F. und ihre Kinder sei "nie wieder gutzumachen". "Offensichtlich gilt der Opferschutz für die Polizei nicht", konstatierte Zimmermann.

Auch die Juristin Windhager äußerte "großes Unbehagen, dass die Polizei so viel preisgibt". "Es wäre Aufgabe eines Opferanwalts, einen wirksamen Opferschutz auf allen Ebenen durchzufechten." Im Zusammenhang damit regte die Anwältin einen "Ordnungsruf der Staatsanwaltschaft" an.

Ordnungsruf nicht möglich
Dieser sei aber "nicht vorgesehen" und auch nicht möglich, sagte Sedlacek. Etwa liege die Nennung der vollen Namen der Kinder Elisabeth F.s durch den Leiter der Jugendwohlfahrt Amstetten, Hans-Heinz Lenze, bei live im Fernsehen übertragenen Pressekonferenzen "im Bereich der verwaltungsbehördlichen Verantwortung". Auch gegenüber der Polizei könne die Staatsanwaltschaft keinen Ordnungsruf erteilen, da diese "dienstrechtlich nicht der Polizei vorgesetzt" sei. Das wäre laut Sedlacek Aufgabe des Innenministeriums.

Peter Vitouch, Professor für Medienpsychologie an der Universität Wien, hatte den Eindruck, die Polizei rede sich in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit - konkret die Pressekonferenzen vor laufenden Kameras - im gegenständlichen Fall "etwas von der Seele". Er "wundere" sich über die polizeiliche Medienarbeit: "Manche äußern sich ohne Zurückhaltung."

Professionelle Beratung wünschenswert
Der Exekutive wäre daher ein professioneller Kommunikationsberater anzuraten, waren sich Vitouch und Zimmermann einig. Die Ermittler seien laut Vitouch puncto Medienarbeit "in gewisser Weise alleingelassen" und bräuchten eine Kommunikationsschulung. Zimmermann: "Das ist ein Fall von Krisenkommunikation." Die Beiziehung von Spezialisten wäre geboten.

Vitouch meinte, den Medien könne man keinen Vorwurf machen, wenn sie etwa die Verlies-Bilder publizieren. "Dies ist in erster Linie die Bringschuld der Polizei und Justiz", meinte der Wissenschafter, "Journalisten können nicht päpstlicher sein als der Papst." Laut Zimmermann liege die Letztverantwortung dennoch bei den Medien. Auch wenn die Polizei "Fehler" gemacht habe, "müssen die Medien das Medienrecht einhalten". (apa/red)

2.5.2008 20:10