Donnerstag, 1. Mai 2008

Hätte man Familie früher retten können? Opfer blieben bei Feuerbeschau unentdeckt

  • Josef F. gab sich am Telefon als eigene Tochter aus
  • Ca. 100 Personen wohnten im "Haus des Schreckens"

Hätten die im Verlies gefangen gehaltenen Opfer von Josef F. schon früher befreit werden können? Zuletzt wurde bekannt, dass im Jahr 1999 im Keller des "Horror-Hauses" der Kessel im Heizraum kontrolliert wurde. Doch die Opfer, die sich in den Räumlichkeiten nebenan befunden haben mussten, wurden nicht entdeckt. Das Doppelleben von Josef F. hätte außerdem auffliegen können, als er im Jahr 1994 zu Hause mit verstellter Stimme angerufen und sich dabei als Elisabeth F. ausgegeben hat. Auch hier soll seine Frau keinen Verdacht geschöpft haben.

Vor neun Jahren hatte die Feuerbeschau stattgefunden. Wie Hermann Gruber, Sprecher des Bürgermeisters Herbert Katzengruber am Tatort betonte, sei dabei ein Kessel in einem "eigenen, abgeschlossenen" Heizraum kontrolliert worden. Dieser habe sich außerhalb von dem Verlies befunden. Gruber betonte, dass der Eingang zu dem Verlies mit einem Regal verstellt gewesen sei. Josef F. soll bei den Einvernahmen angegeben haben, dass die Türe im Notfall auch mit Werkzeug von innen zu öffnen gewesen wäre, das bereit gelegen wäre. Das muss aber erst vom Bundeskriminalamtes abgeklärt werden.

Frau mit Anruf getäuscht
Josef F. hat seine Frau in einem Telefonanruf über den Verbleib seiner Tochter getäuscht. Er hat im Jahr 1994 zu Hause mit verstellter Stimme angerufen und sich dabei als Elisabeth F. ausgegeben.

Dabei soll F. seine Stimme verstellt haben und der Ehefrau gesagt haben, sie solle nicht böse sein. "Ich kann dir leider nicht sagen, wo ich bin. Bitte kümmert euch um mein Baby. Ich hab's euch gerade vor die Tür gelegt." Den Anruf tätigte er von einer Telefonzelle aus.

Kein Hinweis auf Mittäter
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Josef F. Mittäter bei seinem unfassbaren Verbrechen gehabt hat. Dies ergeben die jüngsten Ermittlungen der Polizei im Fall Elisabeth F. Unterdessen kommen immer mehr nähere Einzelheiten ans Tageslicht. Rund 100 Personen haben in den letzten 24 Jahren im "Haus des Schreckens" gewohnt und ein vertraulicher Hinweisgeber lieferte der Polizei den letztendlich entscheidenden Tipp. Auch zum Verlies gibt es neue Details.

Demnach musste man im Keller fünf Räume durchqueren, um in jenes Zimmer zu gelangen, das an das Verlies angrenzt. Um den Eingang freizulegen, muss zusätzlich ein Bücherregal halb abgebaut werden. Die Türe zum Gefängnis war mit einem elektrischen Öffner versehen gewesen, der mittels Fernsteuerung zu öffnen war.

F. soll bei den Einvernahmen angegeben haben, dass die Türe im Notfall auch mit Werkzeug von innen zu öffnen gewesen wäre, das bereit gelegen wäre. Das muss aber erst von den Experten des Bundeskriminalamtes abgeklärt werden.

Tür mit Beton ausgegossen
Die schwere Türe dürfte von F. bereits vor der Tat eingebaut worden sein. Es handelt sich Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich, zufolge um eine Brandschutztüre aus Blech, die mit Beton ausgegossen wurde, danach sei ein elektrischer Antrieb angebracht worden. Dem 73-Jährigen sei es durchaus möglich gewesen, das alleine zu erledigen.

In dem Gefängnis hätten sich ein Kühlschrank, eine Gefriertruhe und eine Waschmaschine befunden. Die hätte es den Opfern erlaubt "über mehrere Wochen" alleine auszukommen, vorausgesetzt der Strom hätte funktioniert. Die Geräte habe der 73-Jährige "durchaus" alleine durch die schmale Türe in das Verlies bringen können, so Polzer.

Aufgabe der Spurensicherung sei nun, die Ermittlungen fortzuführen, ebenso soll geklärt werden, wie etwa die Kinder im Keller versorgt wurden. Insgesamt stehen dabei rund 35 Beamte im Einsatz.

Straftaten "sexuell motiviert"
Polzer erläuterte, dass in den vergangenen 24 Jahren im "Haus des Schreckens" rund 100 Personen gewohnt hätten. Diese sollen alle befragt werden. Eventuell habe einer eine Beobachtung gemacht, die damals vielleicht nicht so wichtig erschienen habe, heute jedoch von Relevanz sein könnte. Der Kriminalist meinte, die Ermittlungsschritte würden noch "Monate" in Anspruch nehmen. Die Straftaten des Verdächtigen seien laut Polzer "eindeutig" sexuell motiviert gewesen.

Für Aufregung sorgte ein Video, das von der "Bild"-Zeitung auf ihrer Homepage veröffentlicht worden ist. Es zeigt F. fröhlich lachend auf einem privaten Film. Der Mann, der das Video gefilmt hatte, gab an, dass F. alleine in den Urlaub gefahren ist, da seine Frau auf die Kinder aufpassen muss.

"Die Familie braucht Zeit"
Primarius Berthold Kepplinger von der Landesklinik Amstetten-Mauer führte aus, dass dort die Opfer in einem eigenen Bereich untergebracht sein, auf 70 bis 80 Quadratmetern. Für einen Buben sei bereits eine kleine Geburtstagsfeier zelebriert worden. Zwischen den Kindern aus dem Keller und dem Wohnhaus bestehe ein reger Kommunikationsaustausch. "Die Familie braucht Zeit", so Kepplinger.

Der körperliche Zustand der fünf Kinder, der 42-jährigen Elisabeth F. sowie der 68-jährigen Ehefrau des Tatverdächtigen sei "relativ gut", meinte Kepplinger. In den kommenden Tagen stehe für die Kinder aus dem Gefängnis Ergo- und Physiotherapie an.

So flog das Verbrechen auf
Polzer erläuterte ferner den Vorgang, wie der Fall aufgeflogen sei. Die 19-jährige Tochter, sie befindet sich in lebensbedrohlichem Zustand, war am 19. April ins Krankenhaus gekommen. Für die Ermittler galt es in der Folge, "herauszufinden, wo die Mutter ist".

Der 73-Jährige hatte zunächst angegeben, dass die 19-Jährige vorm Spitalsaufenthalt plötzlich vor der Wohnung gelegen sei und von der 42-Jährigen dort abgegeben sei. Nachdem die 19-Jährige ins Krankenhaus eingeliefert wurde, seien Erhebungen angestellt worden, ob hier nicht weitere Personen im Spiel sein könnten, und ob die 42-Jährige nicht einen Mithelfer haben könne.

Vertraulicher Hinweis
Vergangenen Samstag habe es einen vertraulichen Hinweis gegeben, dass die 42-Jährige ins Spital kommen könne. Der Hinweisgeber ist namentlich bekannt, er will aber anonym bleiben.

Als die Frau dann mit dem 73-Jährigen erschien, wurden beide angehalten. Dies erfolgte einerseits wegen der vorliegenden Vermisstenanzeige, anderseits wegen des Verdachtes der Kindesweglegung bei der 42-Jährigen. Erst bei der Einvernahme auf einer Polizeistation sei die ganze Tragweite ans Tageslicht gekommen.

(apa/red)

1.5.2008 17:21