Mitverantwortlich an Tod des Säuglings?
Ermittlung wegen 'Mord durch Unterlassung'
- Kind wegen fehlenden ärztlichen Beistands gestorben
- Staatsanwaltschaft wirft Vater mehrere Delikte vor
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Zugang nicht verdächtig
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelt gegen Josef F. auch wegen "Mordes durch Unterlassung", wie Gerhard Sedlacek, der Sprecher der Anklagebehörde, bekanntgab. Sedlacek sprach von einem "vagen Hinweis", wonach der 73-Jährige eine Mitverantwortung am Tod jenes Säuglings tragen könnte, den seine heute 42 Jahre alte Tochter im Sommer 1997 im Verlies in Amstetten zur Welt gebracht haben dürfte. Das Kind soll in Folge fehlenden ärztlichen Beistands kurz nach der Niederkunft gestorben sein.
Weiters werden dem 73-Jährigen Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und Nötigung angelastet. Für Vergewaltigung sieht das Strafgesetzbuch fünf bis 15 Jahre Haft vor, wenn die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wurde, was im gegenständlichen Fall wohl anzunehmen ist. Für Mord drohen zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslange Haft. (apa/red)
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