Dienstag, 29. April 2008

Anwalt der Inzest-Opfer zu Spekulationen:
"Gibt keine Anzeichen für Behördenfehler"

  • "Wichtigste ist nun, die Leute in Ruhe zu lassen"

"Bis heute hat es keine Anzeichen gegeben, dass es irgendeinen Behördenfehler gibt", erklärte der Anwalt der Opfer im Missbrauchsfall in Amstetten, Christoph Herbst. "Wenn es einen Behördenfehler gibt, wird man sich natürlich darüber unterhalten müssen." Derzeit gehe es aber darum, die Betroffenen zu unterstützen: Das wichtigste sei nun, die Leute in Ruhe zu lassen.

Auf die Frage, ob ein Verwandtschaftsverhältnis der abgegebenen Kinder erst hätte geprüft werden müssen, meinte Herbst in der ORF-Fernsehsendung "Runder Tisch: Da gebe es nicht eine richtige Lösung, das müsse man in der Situation abwägen.

Es habe bereits 1992, 1993 umfangreiche Erhebungen gegeben, sagte Bezirkshauptmann Hans-Heinz Lenze. Aber "man hat nicht nur dem Märchen von der Sekte geglaubt". Als ein Kind am Wohnort der Großeltern mit einem herzzerreißenden Brief abgegeben worden sei, wäre man nicht auf einen solchen Verdacht gekommen, es habe keinen Hinweis gegeben.

"Nichts vorzuwerfen"
Die zuständige Amstettner Jugendwohlfahrt habe sich "nichts vorzuwerfen", sagte Bezirkshauptmann und Leiter der Behörde, Hans Lenze. Der Pensionist hatte den Behörden vorgegaukelt, seine vermeintlich vermisste Tochter, Elisabeth F., habe die Babys vor seiner Tür abgelegt. Alle drei Kinder wurden nach ihrer Auffindung medizinisch untersucht und waren "in gutem gesundheitlichen Zustand."

Am 19. Mai 1993 wurde ein neun Monate altes Mädchen im Mehrparteienhaus der Familie gefunden. Bei dem Baby lag ein Begleitbrief, in dem die Mutter, Elisabeth F., um Hilfe für das Kind bat. Das Schreiben sei von einem gerichtlich beeideten Sachverständiger graphologisch untersucht worden, sagte Lenze. Die Handschrift konnte offenbar eindeutig der leiblichen Mutter, Elisabeth F., zugeordnet werden. Die Großeltern haben dann bei der zuständigen Behörde, der Jugendwohlfahrt Amstetten, eine Adoption beantragt. Dies sei bewilligt worden, da es keine Anzeichen für Unstimmigkeiten gegeben habe.

Am 15. Dezember 1994 wurde ein weiteres Kind, ein zehn Monate altes Mädchen an der gleichen Stelle abgelegt. Drei Jahre später, am 3. August 1997 wurde ein 15 Monate alter Bub an vor dem Haus gefunden. Auch bei diesen Babys lag ein Begleitbrief, in dem die leibliche Mutter um Hilfe rief. "Diese Schreiben wurden nicht mehr graphologisch untersucht, da der inhaltliche Tenor sowie die Handschrift ident mit dem ersten Brief waren", sagte Lenze. Das Mädchen und der Bub seien dann von dem Verdächtigen und dessen Frau in Verwandtenpflege genommen worden. Lenze habe zwar Einsicht in die Akten, habe aber aufgrund des Mediendrucks und der laufenden Ermittlungen "keine Sekunde Zeit gefunden, hineinzuschauen".

Lenz: "In liebevoller Weise großgezogen"
"Wenn wir (die Jugendwohlfahrt Amstetten, Anm.) nur irgendeine Möglichkeit gehabt hätten, einzuschreiten, hätten wir es getan", sagte Lenze. Die Ehefrau des Verdächtigen habe die drei "Findelkinder" in "äußerst liebevoller Weise großgezogen". Der Täter habe mit "unglaublich viel Geschick" agiert. Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich (LK NÖ) konnte zu den damaligen Verwaltungsverfahren keine gesicherte Auskunft geben. "Soweit ich weiß, hat es damals eine Aufforderung des Gerichts gegeben, die Mutter der weggelegten Kinder zu suchen", meinte er. Es handle sich um einen "dynamischen Straftäter", der alle angelogen habe.

(apa/red)

29.4.2008 18:06