Kampf gegen Qualm in der Öffentlichkeit:
Eine Chronologie zum Nichtraucherschutz
Seit Jahren erhitzt das Thema Nichtraucherschutz in Lokalen die österreichischen Gemüter. Im Folgenden eine Chronologie der politischen Diskussion seit dem Beschluss der freiwilligen Selbstverpflichtung der Gastronomie zur Errichtung von Nichtraucherzonen
12. August 2004: Die ehemalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben bekannt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung eingeführt wird. 30 Prozent der heimischen Speiselokale müssen bis Ende 2004 "rauchfreie Zonen" einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.
16. November 2004: Im Ministerrat werden schärfere Regelungen wie das Rauchverbot in öffentlichen Räumen beschlossen. Die Gastronomie ist davon ausgenommen.
18. April 2007: Das Gesundheitsministerium unter Ressortleiterin Andrea Kdolsky kündigt an, dass es nach der Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern eine gesetzliche Regelung geben wird.
27. April 2007: Die Überprüfung des Gesundheitsministeriums ergibt, dass die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wurde. Die Ministerin kündigt eine gesetzliche Regelung an, die am 1. Jänner 2008 in Kraft treten soll.
6. September 2007: Der Gesetzesentwurf geht in Begutachtung und sieht vor, dass Betriebe mit mehr als 75 Quadratmeter Größe im Gästebereich durch bauliche Abtrennungen Nichtraucherbereiche einrichten müssen. Als Alternative können die Lokale sich entschließen ein Nichtraucherlokal zu führen oder eine bestimmte Lüftungsanlage zu installieren.
23. Oktober 2007 Das Gesundheitsministerium legt den fertigen Entwurf vor, dem die SPÖ nicht zu stimmen will. Strittiger Punkt ist die von der ÖVP gewünschte Wahlfreiheit der Betriebe unter 75 Quadratmetern Größe, die SPÖ besteht dabei ausnahmslos auf Nichtraucherlokale.
31. Oktober 2007: Das Vorhaben, mit 1. Jänner 2008 das Tabakgesetz zu verschärfen, scheitert. Es gibt keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ, Kdolsky verzichtet vorläufig auf ein Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.
März 2008: Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser fordert kurz vor Beginn der neuerlichen Verhandlungen in Medien ein absolutes Rauchverbot. Die Politikerin handelt sich damit die Kritik der ÖVP und der Opposition ein, auch Stimmen aus der eigenen Partei reagieren abwehrend.
3. April 2008: Sozialminister Erwin Buchinger übernimmt anstelle von Oberhauser die Verhandlungen mit der ÖVP. Der umstrittene Vorschlag eines totalen Rauchverbots habe damit nichts zu tun, heißt es. Die Koalitionspartner verkünden, gemäß dem Arbeitsprogramm der Regierung, bis Ende Mai 2008 einen gemeinsamen Vorschlag fertigzustellen. Die Sozialpartner werden beauftragt einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten.
28.April 2008: Die Sozialpartner - Gewerkschaft und Gastronomiesparte - präsentieren ihren Vorschlag zum Arbeitnehmerschutz: Lehrlinge und Schwangere sollen nicht mehr in Raucherbereichen eingesetzt werden. Weiters vorgesehen sind Vorteile bei Kündigungen wegen der Belastung durch Passivrauch.
29. April 2008: Es wird bekannt, dass sich die Koalition auf Bestimmungen zum Nichtraucher-Schutz geeinigt hat. Grundsätzlich gilt demnach ein Rauchverbot, der Hauptraum einer Gaststätte muss künftig qualmfrei sein. Ausnahmen gibt es für Lokale unter 50 Quadratmetern Größe. Bezüglich des Arbeitnehmer-Schutzes hat die Koalition zum größten Teil die Vorschläge der Sozialpartner übernommen.
30. April 2008: Die Bestimmungen werden im Ministerrat bekannt gegeben. Lokale unter 50 Quadratmetern Größe haben Wahlmöglichkeit; bei Ein-Raum-Gaststätten mit einer Größe von bis zu 80 Quadratmetern kann das Rauchen erlaubt werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine Trennung nicht möglich ist. Bei Kündigungen von Arbeitnehmern wegen des Passivrauchens soll Anspruch auf Abfertigung bestehen. Jugendliche sind grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden bzw. zu beschäftigen. Schwangere sollen sofort frei gestellt werden, wenn sie in reinen Raucherlokalen arbeiten. Strafen für den Inhaber sollen zwischen 2.000 und 10.000 Euro und für Gäste zwischen 100 und 1.000 Euro betragen. (apa/red)
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