Regierung einig bei Nichtraucherschutz:
Bei kleinen Gaststätten bleibt Wahlfreiheit
- Gusenbauer: "Guter Schritt in die richtige Richtung"
- Unmut bei Opposition und Ärzten über Neuregelung

·Qualmen erlaubt, jedoch nur in Maßen
Eckpunkte der Raucher- regelung im Überblick
·Kampf gegen Qualm in der Öffentlichkeit
KLICKEN: Chronologie zum Nichtraucherschutz
·Nichtraucherschutz bei uns mangelhaft
Nehmen allerletzten Platz im Europa-Vergleich ein
·Jeder Dritte gegen Rauchen in Lokalen
32 Prozent wollen striktes
Verbot in Speiselokalen
·Hier werden Raucher nicht gerne gesehen
Ländervergleich zum Rauchverbot in Lokalen
Als "guten Schritt in die richtige Richtung" hat Bundeskanzler Gusenbauer vor dem Ministerrat die Einigung der Regierung auf den Nichtraucherschutz in Lokalen bezeichnet. Vizekanzler Molterer sah "Schutz und Wahlfreiheit" vereint. Grundsätzlich gilt künftig ein Rauchverbot in Lokalen, allerdings mit Ausnahmen für kleinere Gastronomiebetriebe sowie der Möglichkeit von Raucherbereichen.
Lokale unter 50 Quadratmeter können sich künftig entscheiden, ob sie als Raucher- oder als Nichtraucherbetrieb firmieren. Zwischen 50 und 80 Quadratmetern muss der Wirt nachweisen, ob eine räumliche Trennung möglich ist. Wenn ja, darf diese durchgeführt werden, wenn nein, kann er sich ebenfalls zwischen Raucher- und Nichtraucherlokal entscheiden. Für Lokale über 80 Quadratmetern gilt eine verbindliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen. Besonderer Schutz gilt für Lehrlinge und Schwangere.
Österreich im EU-Vergleich gut davongekommen
Diese Bestimmungen sind deutlich weniger strikt als die Regelungen in anderen europäischen Ländern, die zum Teil generelle Rauchverbote eingeführt haben. Gusenbauer zeigte sich aber zufrieden: "Unbefriedigend wäre, wenn die Dinge so bleiben, wie sie sind." Die Regelung zeuge von "Augenmaß und Hausverstand", ergänzte Molterer. Gesundheitsministerin Kdolsky erklärte, es handle sich "um eine gute österreichische Lösung".
Scharfe Kritik seitens Opposition
Kritik an der Einigung kommt von der Opposition: Den Grünen fehlt die letzte Konsequenz. Problematisch sei, dass Arbeitnehmer in den Gastbetrieben keine Wahlfreiheit hätten und weiterhin in verrauchten Lokalen arbeiten müssten. Die FPÖ dagegen hält das Gesetz für einen "weiteren Kniefall der rot-schwarzen Regierung vor Brüssel". Das Gesetz werde den Wirten Umsatzeinbußen bescheren. Das BZÖ will, wenn nötig, Verbesserungsvorschläge einbringen.
Wirte erfreut, Unmut bei den Ärzten
Erfreut über den Kompromiss der Regierung zeigte sich hingegen der Obmann der Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner. Die Einigung nehme auf die Situation der kleinen Betriebe Rücksicht und trage "den Geist der Wahlfreiheit" in sich, so Hinterleitner in einer Aussendung. Einige Punkte würden aber noch genauerer Nachverhandlungen bedürfen: So sei z. B. die Festlegung, der Nichtraucherraum müsse immer der Hauptraum sein, zu eng gehalten.
Als "bürokratisch und schwer zu durchblicken" bezeichnete dafür der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Walter Dorner, die Neuregelung zum Nichtraucherschutz. Der Vorschlag erlaube eine Fülle von Schlupflöchern für erfindungsreiche Gastronomen, so Dorner in einer Aussendung. "Gebraucht wird ein generelles Rauchverbot, wie es auch die EU-Gesundheitskommissarin fordert." Als positiv bewertete er die Warnhinweise zur Kennzeichnung ähnlich denen auf Zigarettenpackungen. (apa/red)
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