Regierung einigt sich beim Rauchverbot:
Größe der Gaststätte wird entscheidend
- Hauptraum muss künftig Nichtraucher-Raum sein
- Details bei Kdolsky-Tischvorlage im Ministerrat
Die Koalition hat sich auf Bestimmungen zum Nichtraucher-Schutz in Lokalen geeinigt. Grundsätzlich gilt demnach ein Rauchverbot in der Gastronomie, der Hauptraum einer Gaststätte muss künftig ein Nichtraucher-Raum sein. Ausschlaggebend für die Rauch-Bestimmungen ist die Größe des Lokals.
Besteht ein Lokal nur aus einem Raum unter 50 Quadratmeter, so kann der Wirt entscheiden, ober er es als Raucher- oder Nichtraucher-Lokal führt. Bis 80 Quadratmeter muss der Gastronom nachweisen, ob eine räumliche Trennung "aus rechtlichen Gründen im Rahmen der Betriebsanlage" möglich ist. Wenn dies nicht möglich ist, besteht weiter die Wahlmöglichkeit. Ist es schon möglich, dann muss der größere Raum zum Nichtraucher-Raum werden. Letzteres gilt auch für alle größeren Lokale, auch hier muss der größere Raum der Nichtraucher-Raum sein.
Bezüglich des Arbeitnehmer-Schutzes hat die Koalition zum größten Teil die Vorschläge der Sozialpartner übernommen. So sollen Schwangere sofort frei gestellt werden, wenn sie in reinen Raucher-Lokalen tätig sind. Lehrlinge sollen grundsätzlich nicht mehr in Raucherbereichen ausgebildet werden.
Die Details der koalitionären Einigung soll die zuständige Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky im Ministerrat im Rahmen einer Tischvorlage präsentieren. (apa/red)
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