Dienstag, 29. April 2008

Herberstein-Prozess wird immer gewaltiger: Staatsanwaltschaft erhöht Betrugssumme

  • Vertrag für Förderungen enthielt kein Kontrollrecht
  • "Merkwürdig": Finanzministerium schaltete sich ein

Am 15. Tag im Grazer Herberstein-Prozess wurden einerseits Zeugen gehört, andererseits dehnte der Staatsanwalt die Anklage weiter aus und erhöhte die Betrugssumme wieder um etliches. Ein Vertreter des Landes Steiermark hatte erklärt, man habe seinerzeit eine stille Beteiligung des Landes an Herberstein gemacht, weil weitere Förderungen nicht möglich gewesen wären.

Staatsanwalt Johannes Winklhofer erhöhte die Schadenssummen im Betrugsfall weiter, nachdem er sie bereits am Vortag vervielfacht hatte. Andrea Herberstein wird nun ein Schaden von 477.516,52 Euro vorgeworfen, dem ehemaligen Gutsverwalter 346.705,42 Euro. Die erhöhten Summen resultieren laut Ankläger aus dem Förderbetrug - falsche Angaben über Eigenmittel und Ähnliches - sowie angeblich offenen Rechnungen bei einem Antiquitätenhändler.

Der Landesbeamte, der als erster Zeuge befragt wurde, hatte die stille Beteiligung des Landes an Herberstein ausgearbeitet. Dazu war es gekommen, weil andere Förderungen nach den neuen EU-Richtlinien nicht mehr möglich waren. 2,91 Millionen Euro wurden 2002 bewilligt. Eigentlich hätte es sich um einen sogenannten "verlorenen Zuschuss" gehandelt, aber diese Form der Förderung war nicht mehr möglich. "Wir waren damals in der Zwickmühle, einen verlorenen Zuschuss zu gewähren und das anders darstellen zu müssen. Ich würde heute einer solchen Vorgangsweise nicht mehr zustimmen", so der Zeuge.

"Kein Kontrollrecht eingeräumt"
"Im Vertrag ist so gut wie kein Kontrollrecht eingeräumt", meinte Richterin Elisabeth Juschitz. "Heute würde ich so einen Vertrag anders gestalten", räumte der Befragte ein. Immerhin wurden die Rechnungen für die Förderung erst 2005 kontrolliert - nachdem die Kriminalpolizei bereits die Originalbelege einkassiert hatte.

Danach war jener Beamte des Finanzministeriums als Zeuge geladen, der dem Finanzamt Oststeiermark in der Sache Herberstein beratend zur Seite stehen sollte. Die Anweisung dazu kam von seinem Chef, obwohl das Ministerium bzw. der Bundesweite Fachbereich normalerweise nur auf Anfrage tätig wird. Es ging um die Selbstanzeige von Andrea Herberstein und die Frage, ob sie Unterhalt oder ein Geschäftsführergehalt bezogen hatte.

"Merkwürdiges" Verhalten
Am Vortag hatte der Leiter des Finanzamts Oststeiermark ausgesagt, er habe es sehr "merkwürdig" gefunden, dass sich das Ministerium von sich aus in die Untersuchungen im Fall Herberstein eingeschaltet habe. Der Vertreter des Ministeriums erklärte, er sei beauftragt worden, sich um die Sache zu kümmern, da der "Fall über Jahre präsent war und man wollte, das alles korrekt abläuft", meinte der Zeuge. "Ich hab' so etwas noch nie erlebt, dass sich das Ministerium einschaltet", warf die Richterin ein. Der Beamte konnte die Gründe für diese Vorgangsweise nicht näher erklären, aber er will eine "kollegiale Zusammenarbeit" mit dem Finanzamt gehabt haben. Der Leiter dieses Amts hatte allerdings am Vortag vor Gericht erklärt, er habe alle Akten übermitteln müssen und dann irgendwann erfahren, dass bereits alles ohne ihn gelaufen sei, inklusive Schlussbesprechung. (apa/red)

29.4.2008 19:38