Entwurf zur Bundesstaatsreform: Länder legen sich gegen die neuen Konzepte quer
- Van Staa: Gegen weitere Föderalismusschwächung
- Konsens bei Vermögensauseinandersetzung mit Bund
Die Landeshauptleute lehnen den Entwurf zur Bundesstaatsreform ab. Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, der Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa, sagte nach einer Sitzung des Gremiums in Lienz, man wolle keine weitere Schwächung des Föderalismus akzeptieren.
Einig waren sich die Landeschefs in der Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund. Ein dreiköpfiges Verhandlungsteam mit Salzburgs Gabi Burgstaller, dem steirischen LH Franz Voves und Van Staa wurde nominiert. Dabei handle es sich um die Vertreter der am meisten betroffenen Bundesländer. Konkret geht es um Wälder der Bundesforste, Gewässer, die Festung Salzburg oder das Schloss Ambras bei Innsbruck.
Keine Reformen auf Kosten der Länder
Es gebe keine prinzipielle Ablehnung der Bundesstaatsreform, betonte Van Staa. Sie dürfe aber nicht auf Kosten der Länder gehen. Der Bundesrat solle mehr Einflussmöglichkeiten haben. Vernünftig sei auch die Schaffung von Bildungsdirektionen im Schulbereich, Landeslehrer müssten aber Landeslehrer bleiben. Auch Burgenlands Hans Niessl ortete "Zentralisierungstendenzen" des Bundes im Schulbereich. Die Bundesländer sollten selbst Schwerpunkte im Bildungsbereich setzen können, forderte auch Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider.
Marginalisierung der Länder
In einem gemeinsamen Papier hieß es, die Umsetzung des Bundesstaatsreform-Entwurfes hätte "eine bedeutende Schwächung, geradezu eine Marginalisierung der Rolle der Länder im österreichischen Bundesstaatsgefüge zur Folge". Ursache dafür sei die von Länderseite aus diesem Grund auch abzulehnende massive Verschiebung der Kompetenzen zu Gunsten des Bundes in Kombination mit nur unzureichenden Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Bereich der gemeinsamen Gesetzgebung mit dem Bund, welche "schon aus diesem Grund" abgelehnt werden müsse. Kritisch würden auch die Änderungsvorschläge im Bereich des Schulwesens gesehen, da sie für die Länder den Verlust von Gestaltungsmöglichkeiten oder erhebliche Zusatzbelastungen mit sich bringen würden.
Positive Aspekte konnten die Länderchefs lediglich der Erweiterungen im Bereich der Verfassungsautonomie der Länder abgewinnen. So sollte die Einspruchsmöglichkeit der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse der Landtage fallen. Davon ausgenommen sollen lediglich Abgabengesetze sein.
(apa/red)
