Montag, 28. April 2008

Fischer unterzeichnet EU-Reformvertrag: Ratifizierung Österreichs abgeschlossen

  • "Nach gewissenhafter Prüfung aller Gesichtspunkte"
  • Unterschrift als letzte verfassungsrechtliche Instanz

Die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch Österreich ist abgeschlossen. Als letzte verfassungsrechtlich vorgesehene Instanz stimmte Bundespräsident Heinz Fischer dem innenpolitisch heftig umstrittenen Gesetzeswerk zu. Wie die Präsidentschaftskanzlei in einer Aussendung mitteilte, unterschrieb Fischer das Vertragswerk "nach gewissenhafter Prüfung aller Gesichtspunkte".

Die Unterschrift erfolge auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Ministerrates, einer Zustimmung des Nationalrates mit mehr als vier Fünftel der abgegebenen Stimmen und einer eindeutigen Zustimmung des Bundesrates, hieß es in der Aussendung. Noch am Wochenende hatten Gegner des EU-Reformvertrags bei einer Demonstration vor der Hofburg den Bundespräsidenten aufgefordert, seine Unterschrift unter das Vertragswerk zu verweigern.

"Das Gemeinsame über das Trennende"
"Es hat in Österreich, so wie auch in manchen anderen Ländern verschiedene Einwendungen oder Befürchtungen gegenüber dem Reformvertrag von Lissabon oder gegenüber der EU als solcher gegeben. Ich habe mich mit all diesen Einwendungen sorgfältig auseinandergesetzt, weil es mein Ziel ist, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen", sagte der Bundespräsident.

Keine Sorge wegen Neutralität
In der Aussendung wird darauf hingewiesen, dass der Reformvertrag "inhaltlich nahezu identisch" sei mit der gescheiterten EU-Verfassung, die in Österreich vor drei Jahren "problemlos und ohne Ängste ratifiziert" worden sei. Die damaligen Argumente hätten auch heute ihre Gültigkeit, und auch jene, die sich damals Sorgen um die österreichische Neutralität gemacht hätten, müssten sich keine Sorgen machen. "Die österreichische Neutralität wird nach dem Inkrafttreten des EU-Reformvertrages die gleiche sein wie vorher", ließ Fischer mitteilen.

Fischer wies darauf hin, dass viele heute eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag verlangen, obwohl sie dies bei der EU-Verfassung nicht getan hätten. Eine Volksabstimmung sei nicht nötig, da es sich beim Vertrag von Lissabon um keine Gesamtänderung der Verfassung handle. Damit sei der EU-Vertrag von Lissabon "in verfassungskonformer Weise zustande gekommen", betonte Fischer. (apa/red)

28.4.2008 21:57