Dienstag, 29. April 2008

Raucherschutz für Arbeitnehmer steht:
Sozialpartner finden gemeinsame Position

  • Keine Angabe zu Lokalgröße bei räumlicher Trennung
  • Lehrlingsausbildung nicht mehr in Raucherbereichen

Die Sozialpartner haben ihr Paket zum Arbeitnehmerschutz vor dem Passivrauchen präsentiert. Allerdings fehlt in dem Konzept eine Angabe, ab welcher Quadratmetergröße es in Lokalen zu einer räumlichen Trennung kommen muss. Dies sei nicht die Aufgabe der Sozialpartner gewesen, erklärte der Chefverhandler der Gewerkschaft, "vida"-Chef Rudolf Kaske bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vertreter der Wirtschaftskammer, Gastronomiefachverbandsobmann Helmut Hinterleitner.

So kamen dann auch eher unspektakuläre Vorschläge zustande. Festgelegt wurde etwa, dass in Zukunft Lehrlinge grundsätzlich nicht mehr in Raucherbereichen ausgebildet werden sollen. Schwangere sollen sofort frei gestellt werden, wenn sie in reinen Raucher-Lokalen tätig sind. Die Abfertigung kann den Vorschlägen der Sozialpartner zufolge dann mitgenommen werden, wenn die Selbstkündigung wegen der Belastung durch Passivrauchen erfolgt. Allerdings ist dies nur für die "Abfertigung alt" relevant, da die "Abfertigung neu" auch bei freiwilligem Jobwechsel nicht mehr verfällt.

Für Personen, die ihren Posten gekündigt haben, weil sie sich durch Rauch am Arbeitsplatz gestört gefühlt haben, soll es gewisse Vorteile bei der Jobsuche geben. Ein "tabakrauchbelasteter Arbeitsplatz" gilt für sie als unzumutbar, sie können die Annahme also verweigern, ohne Gefahr zu laufen, dass ihnen das Arbeitslosengeld gesperrt wird. Sechster und letzter Vorschlag: Arbeitnehmer sollen die notwendige Zeit erhalten, um Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Passivrauch durchzuführen.

Teile des Paketes wären gesetzlich umzusetzen, andere mittels Kollektivvertrag. Letzteres könnte praktisch sofort umgesetzt werden, sobald die Regierung sich auf gesetzliche Änderungen geeinigt habe, versicherte Hinterleitner.

Kein generelles Rauchverbot
Das brisanteste Thema ließen die Sozialpartner freilich in ihrem Papier aus, nämlich jene Frage, ab welcher Quadratmeter-Größe räumliche Trennungen zwischen Rauchern und Nichtrauchern vollzogen werden müssen. Hinterleitner plädierte hier für eine Art Korridor von 75 Quadratmetern plus/minus 10. Entscheidend seien auch die örtlichen Verhältnisse. Einmal mehr warnte der WKÖ-Vertreter vor einem generellen Rauchverbot, das zu 5.000 Betriebsschließungen führen würde. Kaske meinte, dass wohl nach der nächsten EU-Wahl von Brüssel aus schärfere Regelungen geplant seien. Die Quadratmeter-Frage sei aber nicht Thema der Sozialpartner gewesen.

Umsetzung der Regierung erwartet
Dass das Papier der Sozialpartner auch umgesetzt wird, mahnten sowohl Kaske als auch Hinterleitner ein. Der "vida"-Chef erinnerte die Regierung, dass sie das Thema "Nichtraucher-Schutz" als "heiße Kartoffel" an Gewerkschaft und Kammer übermittelt habe. Nun gehe man davon aus, dass die Regierung diese Vorschläge auch umsetze, sprach Kaske von einem "freundlichen Fingerzeig". Hinterleitner meinte, aus seiner Sicht, könne einer Umsetzung der Vorschläge nichts mehr im Wege stehen.
(apa/red)

29.4.2008 22:07