Montag, 28. April 2008

Bildungsstandards und Zentralmatura:
Schmied schickt Novelle zur Begutachtung

  • Unterrichtsministerin für Matura-Reform auch an BHS
  • Einführung der Bildungsstandards kostet 22 Millionen

Unterrichtsministerin Claudia Schmied ebnet den Weg für Bildungsstandards und Zentralmatura mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SchuG), die nun in Begutachtung geschickt wurde (bis 13. Mai). Darin wird festgelegt, dass die Ministerin für einzelne Schulstufen Bildungsstandards sowie Termine und Aufgabenstellung für die Matura zentral verordnen kann. Die Kosten für die Einführung der Bildungsstandards beziffert Schmied in dem Entwurf mit mehr als 22 Mio. Euro bis zur geplanten ersten Standard-Überprüfung im Jahr 2012.

"Bildungsstandards sind konkret formulierte Lernergebnisse, die sich gemäß dem Lehrplan der jeweiligen Schulart auf einzelne Pflichtgegenstände oder auf mehrere in fachlichem Zusammenhang stehende Pflichtgegenstände beziehen", heißt es in dem Gesetzesentwurf. Sie legen in einem Gegenstand "konkrete, von Schülern erwartete Leistungen fest", als Lernergebnisse, die bis zu einer bestimmten Schulstufe im Unterricht zu erwerben und sichern seien. Die Standards sollen damit "einheitliche, objektiv vergleichbare Informationen zu den Kompetenzen der Schüler auf bestimmten Schulstufen" darstellen.

Testdurchgänge bereits gelaufen
Die geplante SchuG-Novelle ermöglicht die Einführung von Bildungsstandards grundsätzlich in allen Schulstufen und Gegenständen. Derzeit sind solche Standards in der 4. und 8. Schulstufe der Volks- und Hauptschulen sowie der AHS geplant. Testdurchgänge wurden bereits in Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt.

Auf die Noten der Schüler haben die Standardüberprüfungen keinen Einfluss. Ihre Ergebnisse sollen für ein kontinuierliches nationales Bildungsmonitoring vom Bundesinstitut für Bildungsforschung (BIFIE) zusammengefasst, analysiert und den Verantwortlichen für das Schulsystem berichtet werden. Aber auch den betroffenen Lehrern und der Schulleitung sollen die Ergebnisse rückgemeldet werden, Schüler und deren Eltern können auf ihre individuellen Testergebnisse zugreifen.

22 Millionen Euro bis 2012
Die Kosten für die Entwicklung, Einführung, erste Überprüfungen zur Feststellung der Ausgangslage (2009 in der 8., 2010 in der 4. Schulstufe) sowie die ersten Standard-Überprüfungen in der 8. Schulstufe im Jahr 2012 werden in dem Entwurf mit insgesamt mehr als 22 Mio. Euro beziffert. Davon entfallen 2,7 Mio. Euro auf das Jahr 2008, die auch schon budgetiert seien, und steigen dann auf jährlich zwischen 4,2 und 5,8 Mio. Euro.

Mit der SchuG-Novelle setzt Schmied auch einen ersten Schritt in Richtung der von ihr geplanten Matura-Reform. Derzeit werden die Matura-Prüfungstermine und die Reifeprüfungs-Aufgaben in den einzelnen Landesschulräten festgelegt. Der Entwurf sieht nun vor, dass dies grundsätzlich weiterhin so erfolgen soll, öffnet aber auch die Tür für eine österreichweit einheitliche Festlegung des Prüfungstermins sowie der zentralen Aufgabenstellung durch den Unterrichtsminister.

Auch an berufsbildenden höheren Schulen
Die vorerst für die AHS geplante Matura-Reform soll - entgegen ersten Ankündigungen - auch "bei anderen Schularten", also berufsbildenden höheren Schulen, durchgeführt werden, wie Schmied in der Tageszeitung "Der Standard" erklärte. Vorgesehen ist für die AHS ein Drei-Säulen-Modell mit einer verpflichtenden vorwissenschaftlichen Arbeit, einem schriftlichen Teil mit zentral vorgegebenen Aufgaben in vier Gegenständen sowie eine mündliche Prüfung in zwei Fächern.
(apa/red)

28.4.2008 11:53