Sozialpartner zu Rauchen in Lokalen einig?
Wahlfreiheit falls Raumtrennung unmöglich
- Bei baulichen Hindernissen sollen Wirte entscheiden
- Plus: Verstärkter Schutz für Arbeitnehmer geplant

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Raumtrennung zwischen Raucher- und Nichtraucherzonen, wenn möglich, in den restlichen Fällen eine Wahlfreiheit für die Wirte - Auf diesen Lösungsvorschlag bezüglich einem verstärkten Nichtraucherschutz sollen sich die Sozialpartner angeblich geeinigt haben. Entscheiden zwischen einem Raucher- bzw. Nichtraucher-Lokal können sich Gastronomen demnach künftig, wenn eine Splittung des Lokals aus bau- oder feuerpolizeilichen Gründen nicht möglich ist.
Dieser Lösungsvorschlag wurde laut Tageszeitung "Presse" bereits in den vergangenen Wochen kolportiert, allerdings mit Berufung auf die Pläne der Ministerien.
Gesundheits- und Sozialministerium hatten die Sozialpartner - die Dienstleistungs-Gewerkschaft vida sowie die Gastronomie-Sparte der Wirtschaftskammer - mit der Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags bis Ende April beauftragt. Der Öffentlichkeit wird dieser bei einer Pressekonferenz vorgestellt, gleichzeitig soll das Papier an die Ministerin übermittelt werden.
Gesundheits-Check und Kennzeichnung inklusive
Für den Arbeitnehmerschutz soll laut dem Blatt folgendes vorgesehen sein: Wer rauchbedingt die Stelle wechseln will, dem dürfe kein Stein in den Weg gelegt werden, Abfertigungsansprüche sollen erhalten bleiben, so die "Presse". Eine Ausnahme würden Lehrlinge darstellen, die in Nichtraucherbereichen bzw. -Lokalen ausgebildet werden müssten, heißt es. Ob die zukünftigen Gastronomie-Mitarbeiter selbst rauchen, sei dabei egal. Regelmäßiger Gesundheits-Check sollen ebenfalls in dem Vorschlag enthalten sein. Vorgesehen ist weiters eine Kennzeichnungspflicht für Lokale. (apa/red)
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