Freitag, 4. Juli 2008

Mann erschossen & dann Penis abgetrennt:
20 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt

  • Prozess in Wiener Neustadt: Urteil nicht rechtskräftig
  • Landsmann als angeblichen Nebenbuhler verdächtigt

20 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautet das Urteil in einem Mordprozess in Wiener Neustadt gegen einen 77-Jährigen. Der Türke soll am 10. Oktober 2007 in Wimpassing (Bezirk Neunkirchen) einen 58-Jährigen erschossen zu haben. Nach der Tat habe der Pensionist dem Landsmann mit einem Messer den Penis abgetrennt. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sprachen den 77-Jährigen des Mordes und der Störung der Totenruhe einstimmig schuldig. Zu beurteilen galt es für die Laienrichter zudem, ob der Pensionist zum Zeitpunkt des Verbrechens unzurechnungsfähig war. Dies wurde von sämtlichen Geschworenen verneint.

Angeklagter bekannte sich schuldig
Der Angeklagte bekannte sich bereits am ersten Verhandlungstag am 23. April zu den Vorwürfen geständig, zeigte aber keine Reue. Der 77-Jährige habe aus einer Bockflinte einmal auf seinen Kontrahenten gefeuert, nachdem er dem Opfer an einer Bushaltestelle aufgelauert habe. In der Folge wurde dem 58-Jährigen mit einem Küchenmesser der Penis abgetrennt und auf den Kopf gelegt, so Staatsanwalt Johann Fuchs.

Der 58-Jährige sei auf dem Heimweg von seinem Arbeitsplatz gewesen, als es zu dem Verbrechen kam. Der Türke wurde im Rücken-bzw. Schulterbereich getroffen. Nach der Bluttat flüchtete der 77-Jährige zunächst in ein Wohnhaus. In der Zwischenzeit alarmierten Zeugen die Polizei. Der Angeklagte ließ sich wenig später widerstandslos festnehmen.

Verhältnis mit Ehefrau?
Opfer und Angeklagter waren Arbeitskollegen. Vor 20 Jahren sei der heute 77-Jährige mit seiner 68-jährigen Ehefrau spazieren gegangen und habe dabei den Landsmann am Fenster gesehen. Dieser habe sich plötzlich seltsam geduckt. Der Angeklagte habe danach gedacht, das spätere Opfer hätte ein Verhältnis mit der Frau. Den 58-Jährigen zu töten, habe der Beschuldigte damals schon in Erwägung gezogen. Der 77-Jährige habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt.

Der Intelligenzquotient des 77-Jährigen liege bei 70, so Gutachterin Sonja Padlesak. Dass der Türke nicht in der Lage sei, emotionale Konflikte entsprechend zu verarbeiten, hätte dazu geführt, dass er sich vor 20 Jahren in der "fixen Idee" verrannt hätte, seinen Nebenbuhler umzubringen. Aufgrund der verletzten Ehre, fügte die Psychologin hinzu.

(apa/red)

4.7.2008 16:36