Neue Wendung im Kampusch-Fall: Anwalt des Entführungs-Opfers reicht nun Klage ein
- Verletzung des Lebensbereichs nach § 7 Mediengesetz
- Pilz geht von "gezieltem Angriff" auf Parlament aus

·Fall Kampusch: Jetzt
ermittelt Staatsanwalt
Vertrauliche Akten von Zeitung veröffentlicht
·Fichtenbauer sieht keine undichte Stelle
U-Ausschuss: Akten sind
kopiergeschützt & geheim
·Kampusch wurde in Opferrolle gedrängt
Psychologin: Aufarbeitung
für Entführte schwieriger
·Berichterstattung in einem schlechten Stil
Medienrechtsexperte übt Kritik an Aktenweitergabe
Nach der Berichterstattung über private Details rund um die Gefangenschaft und Flucht von Natascha Kampusch hat ihr Anwalt Gerald Ganzger die Einreichung von medienrechtlichen Klagen bekanntgegeben. Darin wird eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches nach Paragraf 7 Mediengesetz geltend gemacht, wie Ganzger erläuterte.
Eine weitere Reaktion auf die Veröffentlichungen in der Gratiszeitung "Heute" ist eine Klage gegen den Abdruck von Bildern von Natascha Kampusch im Zusammenhang mit den Artikeln, die Ganzger schlichtweg als "Schund" bezeichnete. Rechtliche Schritte will der Anwalt nicht nur gegen die Berichterstattung, sondern auch gegen die Wege einleiten, durch die solche Informationen überhaupt zu einer Zeitung gelangen konnten. "Auch eine Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen unbekannte Täter wird eingebracht", sagte Ganzger.
Wenn, dann hätte der Zugriff zu diesen Details nur einem ganz kleinem Personenkreis ermöglicht werden sollen. Die Einzelheiten hätten als geheim eingestuft und nicht auf DVD gebrannt werden sollen.
Kritik an Berichterstattung
Kritik übte Natascha Kampuschs Anwalt weiters an der Berichterstattung über Forderungen nach neuen Grabungen auf dem Grundstück des Entführers Wolfgang Priklopil. Dies sei ein "uralter Hut" und schon allen Journalisten in Österreich bekannt, urteilte der Anwalt. Der Vorwurf, nach der Flucht von Natascha Kampusch seien nicht alle notwendigen Grabungen durchgeführt worden, bezeichnete er als "aufgewärmt".
Der Vorwurf, es sei nicht der gesamte Garten Priklopils umgegraben worden, wurde auch vom Wiener Straflandesgericht als unbegründet zurückgewiesen. Sollte der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu einer anderen Ansicht gelangen, werde man dazu gern im Detail Stellung nehmen.
Pilz geht von "gezieltem Angriff" auf Parlament aus
Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz geht im Fall der Veröffentlichung vertraulicher Akten aus dem Fall Kampusch von einem "gezielten Angriff auf die Parlamentsarbeit" aus. In Richtung ÖVP erklärte er, es werde "jedes Mittel verwendet, um die parlamentarische Arbeit zu behindern und zu sabotieren". Er verlange nun, dass "penibel untersucht wird, wer im Innen- und Justizressort auf diese Akten Zugriff hatte".
Er habe mit mehreren Personen aus der Redaktion der Tageszeitung "Heute", wo die entsprechenden Aktennotizen veröffentlicht worden waren, gesprochen, so Pilz. Aufgrund dieser Gespräche könne er für sich ausschließen, dass die Akten aus dem Parlament gekommen sind. Er glaube auch nicht, dass die undichte Stelle bei den VP-Abgeordneten des U-Ausschusses oder im ÖVP-Klub sein könnte.
Klar ist für Pilz aber, dass es sich bei der Aktenweitergabe an "Heute" um einen Versuch gehandelt habe, der parlamentarischen Arbeit zu schaden - den Verursacher sieht er bei der Volkspartei. Schließlich habe die ÖVP (durch die Ausschussarbeit, Anm.) "viel zu befürchten". Dies sei aber das Problem der Volkspartei und nicht eines des Parlaments. Ausschließen wollte er freilich auch nicht, dass die Aktenweitergabe im Justizministerium passiert sein könnte. Die Frage der Weitergabe könne durchaus Thema des U-Ausschusses werden, so Pilz. (APA/red)
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