Freitag, 18. April 2008

Radarfotos zur Aufklärung von Straftaten: Experte hat Zweifel an Datenspeicherung

  • "Nicht geblitzte Autodiebe brauchen nichts befürchten"
  • Befürchtung: Speicherung der Daten "auf Vorrat"

Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk meldet Zweifel am Plan von Innenminister Günter Platter an, vom Radar geblitzte Schnellfahrer und deren Daten für die Aufklärung von Straftaten zu nützen. Funk sagte, er frage sich, ob das ein wirklich geeignetes und zielführendes Mittel sei, um festzustellen, ob Fahrzeuge gestohlen wurden. Das Bizarre an der Regelung sei, dass Auto-Diebe, die nicht geblitzt werden, auch nichts zu befürchten haben.

Außerdem warnt Funk im Radio-"Morgenjournal" vor einem Missbrauch. "Ist dann wirklich auch sichergestellt, dass diese Daten nicht auf Vorrat verwendet und gespeichert werden? Kann man sicher gehen, dass sie gelöscht werden?", so Funk. Verkehrsminister Werner Faymann bestätigt Verhandlungen über eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung, die noch heuer in Kraft treten soll. Konkretes wollte man nicht nennen.

Falsche Behauptungen
Das Innenministerium hatte zuletzt die Befürchtung des Liberalen Forums bezüglich einer Einführung der Kfz-Kennzeichenspeicherung als "Verunsicherung mit falschen Behauptungen" bezeichnet. Es sei weder eine verdachtsunabhängige Speicherung mit Hilfe von ASFINAG-Kameras geplant, noch ein automatischer Abgleich. Bestätigt hat das Innenministerium aber, dass es um Radarfotos und Daten der Section Control im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren gehe, die zu Fahndungszwecken und Aufklärung von Straftaten verwendet werden können.

Das Ministerium stellte klar, dass es sich bei dem Punkt "Verkehrsüberwachung" im Arbeitsprogramm der Regierung um eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) handle. Aufgrund des VfGH-Urteils zur Section Control wurde vom Infrastrukturministerium eine neue Verordnung erlassen. Im Zuge dessen sei auch eine Novelle der StVO notwendig, um Rechtssicherheit zu garantieren. "Es wäre doch absurd diese Daten für Verwaltungsverfahren zu verwenden, nicht aber zur Fahndung und Aufklärung", heißt es weiter in der Stellungnahme. Das Bewegungsverhalten von unverdächtigen Verkehrsteilnehmern sei "weder von Interesse noch von Nutzen für die Behörden". (APA/red)

18.4.2008 10:29