Schicksal: Achtjähriges Mädchen aus dem Jemen kämpft vor Gericht um ihre Scheidung
- Ihr Vater "verkaufte" sie an einen 30-jährigen Mann
- Gesetzlich gibt es für das Kind keine Unterstützung

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Es ist kein ungewöhnliches Schicksal, dass der kleinen Nojoud Muhammed Nasser widerfahren ist. Sie wurde mit acht Jahren von ihrem Vater mit einen 30-jährigen Mann verheiratet, der sie schlug und missbrauchte. Ungewöhnlich ist hingegen die Art und Weise, wie sie damit umgeht. Sie verlangte nämlich jetzt die Scheidung.
Das haben die Gerichte in der Hauptstadt Sanaa noch nicht erlebt. Ein kleines Mädchen verlangt die Scheidung von ihrem grausamen Ehemann. Dieser habe sie geschlagen und zum Geschlechtsverkehr gezwungen, berichtete die italienische Zeitung "Corriere della Sera" am Montag in ihrer Internetausgabe unter Berufung auf die "Yemen Times".
"Jedes Mal, wenn ich im Hof spielen wollte, hat er mich geschlagen und zu sich ins Schlafzimmer geholt", erzählte das Mädchen. "Er war sehr streng zu mir und wenn ich ihn um Mitleid anflehte, schlug er mich, ohrfeigte und missbrauchte mich. Ich will ein anständiges Leben und die Scheidung", forderte Nojoud.
Kein gesetzlicher Schutz
Es ist das erste Mal, dass eine Minderjährige im Jemen die Scheidung verlangt. Das Gesetz schützt sie nicht. Sehr viele Mädchen werden im Alter Nojouds im von Stammestraditionen geprägten Jemen - mehr als 50 Prozent laut einer Studie von 2006 - zwangsverheiratet. Vom Gesetz her beträgt das Mindestalter zwar 15 Jahre für eine Heirat, eine Verletzung dieser Vorschrift wird aber nicht bestraft, erklärte die Anwältin des Obersten Gerichtshofs, Shatha Muhammed Nasser, die die Verteidigung des Mädchens übernommen und ihr einen Platz in einem Waisenhaus besorgt hat.
Schwieriges Unterfangen
Der Richter Muhammad al-Qadhi zeigte sich einsichtig und ließ den Vater der Kleinen, Muhammed Nasser, und den Ehemann, Faez Ali Thamer, festnehmen. Laut Anwältin Nasser wird es aber für Nojoud nicht leicht sein, sich scheiden zu lassen. "Sie ist keine Erwachsene, somit ist die Entscheidung ihres Vormunds maßgeblich". Zudem muss das Mädchen alles Geld zurückzahlen, das ihre Familie von ihrem Ehemann erhalten hat und einen "guten Grund" vorbringen, der sie in den Augen des Richters zur Scheidung berechtigt.
Der Ehemann jedenfalls hat bisher keine Absicht erkennen lassen, einer Scheidung zuzustimmen. "Ja ich bin mit ihr intim gewesen, aber ich habe nichts Schlechtes gemacht. Sie ist meine Frau und ich habe das Recht dazu", erklärte er. (apa/red)
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