Freitag, 18. April 2008

Deutsche Innenminister stimmen Online- Fahndung zu: Gesetzesvorschlag abgesegnet

  • Beschattung Unverdächtiger mit in Kauf genommen
  • SPD stellt optische Wohnraumüberwachung infrage

Die Innenminister der deutschen Bundesländer haben den Weg für Online-Durchsuchungen privater Computer zu Fahndungszwecken frei gemacht. Nach kontroverser Diskussion stimmten sie bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Saarow den von der deutschen Regierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regeln dafür zu.

Die Regeln für die Online-Durchsuchung sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts, auf den sich der deutsche Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries geeinigt haben. Der Entwurf erlaubt auch die Videoüberwachung von Wohnungen. Dabei darf in Kauf genommen werden, dass Unverdächtige mit ins Visier der Fahnder geraten.

"Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden" - diese Formulierung war schon in einem der ersten Gesetzentwürfe des deutschen Innenministeriums vom Juli 2007 enthalten. Die öffentliche Diskussion über das Anti-Terror-Gesetz wurde bisher aber von den Online-Durchsuchungen bestimmt.

Jetzt stellt die SPD auch die optische Wohnraumüberwachung infrage. Auch die Diskussion über die Online-Durchsuchungen ist noch nicht ganz abgeschlossen. Bayern ist fest entschlossen, die vom Bund geplanten Regeln per Landesgesetz auszuweiten. Die Landesregierung will auch das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungsprogrammen ermöglichen. (apa/red)

18.4.2008 15:19