Deutsche Innenminister für Fahndung via Internet: Auch Videoüberwachung erlaubt
- Auch Unverdächtige könnten dabei ins Visier geraten
- Kontroverse Diskussionen zur Online-Durchsuchung

·Online-Fahndung nur bei Terror-Verdacht?
Österreich will deutsches Urteil berücksichtigen
·Platter beharrt auf Online-Durchsuchung
Cap rät bei Umsetzung zu
behutsamem Vorgehen
Die Innenminister der deutschen Bundesländer haben den Weg für Online-Durchsuchungen privater Computer zu Fahndungszwecken frei gemacht. Nach kontroverser Diskussion stimmten sie bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Saarow den von der deutschen Regierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regeln dafür zu. Der Entwurf erlaubt auch die Videoüberwachung von Wohnungen.
Dabei darf in Kauf genommen werden, dass Unverdächtige mit ins Visier der Fahnder geraten. Die Regeln für die Online-Durchsuchung sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts, auf den sich der deutsche Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries vor wenigen Tagen geeinigt haben.
"Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden" - diese Formulierung war schon in einem der ersten Gesetzentwürfe des deutschen Innenministeriums vom Juli 2007 enthalten. Die öffentliche Diskussion über das Anti-Terror-Gesetz wurde bisher aber von den Online-Durchsuchungen bestimmt.
Wohnraumüberwachung
Jetzt stellt die SPD auch die optische Wohnraumüberwachung infrage. Auch die Diskussion über die Online-Durchsuchungen ist noch nicht ganz abgeschlossen. Bayern ist fest entschlossen, die vom Bund geplanten Regeln per Landesgesetz auszuweiten. Die Landesregierung will auch das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungsprogrammen ermöglichen.
Bei der Frühjahrstagung haben die 17 Ressortchefs auch eine EU-Initiative zur Aufnahme christlicher Flüchtlinge aus dem Irak beschlossen. Nicht einigen konnten sie sich dagegen auf eine gemeinsame Position zum NPD-Verbot. Die Unions-Minister blockten den SPD-Vorstoß für ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ab. (apa/red)
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