US-Höchstgericht sagt "ja" zur Giftspritze: Hinrichtungen werden wieder vollstreckt
- Klare Mehrheit spricht sich für tödliche Injektion aus
- Hinrichtungsart steht im Einklang mit der Verfassung

·Olympia-Land China Exekutionsweltmeister
Zahl der Hinrichtungen ist leicht zurückgegangen
·Wichtiger Symbolakt gegen US-Todesstrafe
Todesurteil gegen Mumia
Abu-Jamal aufgehoben
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Hinrichtung per Giftspritze für zulässig erklärt. Die Exekutionsmethode sei keine "grausame und unübliche Strafe" und verstoße nicht gegen die Verfassung, erklärte Richter John Roberts zur Begründung. Das Gericht wies damit mit klarer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen die Klage zweier Todeskandidaten aus Kentucky ab. Der Gouverneur von Virginia hob kurz nach Bekanntgabe des Urteils ein seit Herbst geltendes Moratorium für Hinrichtungen auf. In 37 der 50 US-Staaten gilt die Todesstrafe.
Seit der Oberste Gerichtshof im September erklärt hatte, sich mit der Klage zu befassen, wurde in den USA kein Häftling mehr hingerichtet. In mehreren US-Staaten hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, wieder Termine für Exekutionen anzustreben, sollte der Oberste Gerichtshof die Giftspritze für verfassungsgemäß erklären.
Die Todeskandidaten aus Kentucky hatten gegen die umstrittene Zusammensetzung der Todesspritze geklagt. Sie hatten erklärt, die derzeit verwendete Kombination aus drei Substanzen berge die Gefahr, dass dem Verurteilten unsägliche Schmerzen zugefügt werden könnten.
Drei Substanzen
Die Giftspritze, die zurzeit in rund drei Dutzend US-Staaten verwendet wird, besteht aus einem Mittel zur Betäubung, einer Substanz zur Muskellähmung und einer Droge, die zum Herzstillstand führt. Die Kläger machen geltend, dass der Verurteilte bei der Verabreichung der dritten tödlichen Substanz schwere Schmerzen erleide, falls das Betäubungsmittel versage. Wegen der Muskellähmung könne er dies aber nicht mehr verdeutlichen. Dies widerspreche der US-Verfassung, die körperliche Grausamkeit bei Hinrichtungen verbiete.
Schmerzen für die Todeskandidaten
Den Obersten Gerichtshof forderten die Kläger auf, entweder eine andere Zusammensetzung der Giftspritze vorzuschreiben oder die Vorschriften für ihre Anwendung verschärfen. Auch müssten Gefängnisbeamte besser ausgebildet werden, um Komplikationen bei Hinrichtungen erkennen und darauf reagieren zu können. Auslöser des Verfahrens waren Exekutionen in Florida und Ohio, die wesentlich länger dauerten als üblich und deutliche Hinweise darauf gaben, dass der Todeskandidat Schmerzen erlitt.
(apa/red)
Fall Heidrun Wastl13:58
Die irre BeichteTatverdächtiger Erich W. spricht von Unfall - "Ich habe sie vermutlich getroffen"
Erdbeben in Italien13:28
Österreich spürte BebenÜber 1.000 Menschen meldeten Erdstöße - sogar bis Linz und Wien spürbar
