Verbrecher auf der Straße jagen: Platter
will mit Radar-Fotos Kriminelle aufspüren
- Auch Section Control soll bei Aufklärungen helfen
- Verfassungsexperte befürchtet Missbrauch von Daten

·Videoüberwachung auch auf Autobahnen?
Verbrechensbekämpfung "im Vorbeifahren" geplant
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Das Innenministerium hat die Befürchtung des Liberalen Forums bezüglich einer Einführung der Kfz-Kennzeichenspeicherung als "Verunsicherung mit falschen Behauptungen" bezeichnet. Es sei weder eine verdachtsunabhängige Speicherung mit Hilfe von ASFINAG-Kameras geplant noch ein automatischer Abgleich. Es gehe um Radarfotos und Daten der Section Control im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren, die zu Fahndungszwecken und Aufklärung von Straftaten verwendet werden können.
Das Ministerium stellte klar, dass es sich bei dem Punkt "Verkehrsüberwachung" im Arbeitsprogramm der Regierung um eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung (STVO) handle. Aufgrund des VfGH-Urteils zur Section Control wurde vom Infrastrukturministerium eine neue Verordnung erlassen.
Im Zuge dessen sei auch eine Novelle der STVO notwendig, um Rechtssicherheit zu garantieren. "Es wäre doch absurd diese Daten für Verwaltungsverfahren zu verwenden, nicht aber zur Fahndung und Aufklärung", heißt es weiter in der Stellungnahme. Das Bewegungsverhalten von unverdächtigen Verkehrsteilnehmern sei "weder von Interesse noch von Nutzen für die Behörden".
Verfassungsexperte warnt
Der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk meldet Zweifel am Plan an, vom Radar geblitzte Schnellfahrer und deren Daten für die Aufklärung von Straftaten zu nützen. Im Radio-"Morgenjournal" sagte Funk, er frage sich, ob das ein wirklich geeignetes und zielführendes Mittel sei, um festzustellen, ob Fahrzeuge gestohlen wurden. Das Bizarre an der Regelung sei, dass Auto-Diebe, die nicht geblitzt werden, auch nichts zu befürchten haben.
Außerdem warnt Funk vor einem Missbrauch. "Ist dann wirklich auch sichergestellt, dass diese Daten nicht auf Vorrat verwendet und gespeichert werden? Kann man sicher gehen, dass sie gelöscht werden?", so Funk.
Missethon pocht auf Datenschutz
Auf Daten- und Persönlichkeitsschutz pochte ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon. Er bezog sich auf die Datenweitergabe des Innenministeriums an den Untersuchungsausschuss. Befragt worden war er eigentlich zum Thema Speicherung von Kfz-Kennzeichen aus der Section Control. Dazu äußerte er sich nicht konkret.
Hier sollten sich "die Experten zusammensetzen", meinte er nur, und verwies auf die Regelungen zu Raster- und Onlinefahndung. Die für ihn wesentliche "Schnittstelle" sei, "wo die kriminellen Aspekte beginnen". Österreicher, "die nichts Unrechtes angestellt haben", müssten darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Daten geschützt sind. Sollten Gesetze übertreten werden, brauche man aber möglicherweise Daten aus der Section Control.
Wichtig ist Missethon der Datenschutz - "eine sehr wesentliche vertrauensbildende Maßnahme für die Bevölkerung" - beim U-Ausschuss. Man könne doch z.B. im Fall Kampusch nicht Daten von "hunderten Besitzern weißer Transporter" ans Parlament übermitteln. Missethon geht davon aus, dass eine "kleine Kommission" gebildet wird, die über die Datenweitergabe entscheidet. Mittlerweile gebe es eine "Gesprächsebene" zwischen Innenministerium und Parlament. (APA/red)
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