Molterer schränkt externe Beratungen ein: Finanzprokurator berät nun auch Ministerien
- Kritik des Rechnungshofes zeigt konkrete Ergebnisse
- Regierung hat 7,9 Millionen für Beratungen vergeudet

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Angesichts der regelmäßigen Kritik des Rechnungshofs an den hohen Beratungskosten der Regierung plant Finanzminister Molterer nun Hürden für die Auftragsvergabe. Die Finanzprokurator soll künftig nämlich nicht nur die Vertretung der Ministerien vor Gericht übernehmen. Auch zur Beratung in sonstigen Rechtsfragen müssen sich die Ministerien künftig an die Finanzprokuratur wenden.
Auch ausgegliederte Rechtsträger des Bundes wie z.B. die ÖBB können sich an die Finanzprokuratur wenden, müssen aber nicht. Eine entsprechende Klarstellung will Molterer nun vornehmen.
Zuletzt hat die Regierung nach Angaben des Finanzministeriums rund 7,9 Mio. Euro für Rechts- und Beratungsleistungen ausgegeben (Stand 2006). Zwischen 2,5 und fünf Prozent dieser Leistungen könnte die Finanzprokuratur künftig selbst erbringen, ohne dass externe Berater beigezogen werden müssten. Damit wäre von 2008 bis 2012 ein Sparvolumen von fast zwei Mio. Euro möglich.
Gilt auch für Länder und Gemeinden
Zurückgreifen können auf die Finanzprokuratur außerdem Länder und Gemeinden sowie Staatsbetriebe und ausgegliederte Einheiten. Sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Der Rechnungshof, der die hohen externen Beratungskosten der Regierung wiederholt kritisiert hatte, begrüßt die geplante Änderung, fordert allerdings einige Klarstellungen - etwa was zu geschehen hat, wenn die Finanzprokuratur z.B. zwei Ministerien in einem Rechtsstreit gegeneinander vertreten müsste.
Widerstand gegen die neuen Aufgaben für die Finanzprokuratur kommt dagegen von den Rechtsanwälten. Eine Ausweitung des Tätigkeitsbereiches der nicht gewinnorientiert arbeitenden Prokuratur wäre "rechtlich unzulässig", meint der Rechtsanwaltskammertag in seiner Begutachtungsstellungnahme und spricht von einem Eingriff des Staates in den freien Wettbewerb.
(apa/red)
