Kasko, Haftpflicht & Haushaltsversicherung: Wer zahlt Vandalismus-Schäden am Auto?
- Damit Sie nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben
- Wichtige Ratschläge rechtzeitig vor der EURO 2008

Rechtzeitig vor Beginn der EURO 2008 bieten Versicherungen Zusatzpakete an, die Schäden durch Vandalismus am Fahrzeug absichern. Unter Vandalismus versteht man Schäden, die durch mut - oder böswilliges Handeln fremder - also unbekannter - Personen angerichtet wurden. Bei manchen Versicherungsunternehmen gibt es kostenlose Erweiterungspakete für Kraftfahrzeuge. Fallen Zusatzkosten für das Erweiterungspaket an, sollte man vorher genau schauen, was bereits durch bestehende Versicherungen abgedeckt ist, bevor man extra dafür bezahlt, rät der ÖAMTC.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss jeder Autofahrer abgeschlossen haben. Diese Versicherung deckt nie Schäden am eigenen Auto, daher auch keine Beschädigungen am Fahrzeug durch Vandalen.
Kasko
Kfz-Kaskoversicherungen: Wer eine Vollkaskoversicherung hat, dem zahlt die Versicherung die Kosten für eine Reparatur nach Vandalismus-Schäden. Dabei heißt es aber aufpassen, ob ein Selbstbehalt zu bezahlen ist. Dieser kann auch mehr als 300 Euro betragen. Hat man nur eine Elementar- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt man ohne zusätzliche Versicherungsbausteine - wie etwa für Parkschäden und/oder Vandalismus - auf den Schäden sitzen.
Unabsichtlich zum Täter geworden
Privathaftpflichtversicherungen, die meist in einem Paket der Haushaltsversicherung enthalten sind, decken Schäden, die im selben Haushalt lebende Familienmitglieder angerichtet haben - egal ob als Fußgänger, Radfahrer oder Inlineskater. Passiert ein Schaden an einem fremden Auto durch Unachtsamkeit, dann zahlt die Versicherung. Schäden, die absichtlich oder grob fahrlässig angerichtet wurden, werden von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen. Dann muss der angerichtete Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Keine Garantie bei bewachten Parkplätzen
Auch wenn man das Fahrzeug in einer Parkgarage oder auf einem bewachten Parkplatz abstellt, heißt das nicht automatisch, dass der Betreiber für allfällige Beschädigungen am Fahrzeug haftet. Dies ist nur der Fall, wenn man einem Garagen-Betreiber das Auto ausdrücklich zur 'Verwahrung' übergeben hat oder man einem Garagen-Mitarbeiter etwas vorwerfen kann.
(OTS/red)
