Donnerstag, 10. April 2008

Liste für verbotenes Fluggepäck gefordert: Kommission will nun mehr Info bereit stellen

  • Bestimmte Standards aus Sicherheitsgründen geheim
  • Hintergrund: Klage eines österreichischen Passagiers

Angesichts der Kritik des EU-Generalanwalts an der fehlenden Veröffentlichung der EU-Liste verbotener Gegenstände in Flugzeugen will die EU-Kommission mehr Informationen bereitstellen, die Reisende direkt betreffen. Wie ein Sprecher von EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot sagte, sei die entsprechende EU-Verordnung erst kürzlich geändert worden und seit 9. April im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Nichtsdestotrotz hat die EU-Kommission bisher nicht eine Auflistung verbotener Gegenstände an Bord bekanntgegeben. "Wir können keine Liste veröffentlichen", sagte Kommissionssprecher Michele Cercone. Die Kommission wolle aber nach einer neuerlichen Überarbeitung der Verordnung "so viel wie möglich" Elemente publizieren, die Flugpassagiere betreffen. Gleichzeitig könnten Standards und technische Regelungen nicht Terroristen mitgeteilt werden, die diese nutzen könnten, um Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen.

Hintergrund
Hintergrund ist eine Klage des Österreichers Gottfried Heinrich, der 2005 in Wien-Schwechat von den Sicherheitsbehörden zum Verlassen eines Flugzeugs gezwungen wurde, weil er Tennisschläger im Handgepäck hatte. Der Mann hatte geltend gemacht, dass die Liste verbotener Gegenstände trotz eines EU-Gebots nicht veröffentlicht wurde.

(Die EU-Verordnung über Sicherheitsvorschriften in der Luftfahrt im Internet: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:097:0 072:0084:DE:PDF )


(apa/red)

10.4.2008 16:28