Platter beharrt auf Online-Durchsuchung:
Cap rät bei der Umsetzung zu Behutsamkeit
- Kommt bei sehr schweren Delikten zur Anwendung
- Einsatz soll mit richterlicher Genehmigung erfolgen
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Innenminister Platter beharrt trotz wachsender Bedenken auf der Online-Fahndung. Wenn sich Verbrecher moderner Möglichkeiten bedienen, könne das Internet nicht straffreier Raum bleiben, sagte Platter. Angewendet werden soll die umstrittene Online-Durchsuchung vor allem bei schweren Delikten, die mit einer Strafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind, und Terrorgefahr, so Platter.
Der Einsatz der Online-Fahndung soll zudem mit richterlicher Genehmigung erfolgen. Der Innenminister geht davon aus, dass die Häufigkeit der Anwendung etwa mit der Anwendung des großen Lauschangriffs - ein bis zwei Mal im Jahr - vergleichbar sein wird. Die Möglichkeit der Online-Durchsuchung sei jedenfalls "dringend notwendig", so Platter. Über die Einführung gebe es in der Koalition und mit seinem Gegenüber von der SPÖ, Justizministerin Maria Berger, bereits Konsens.
Cap rät zu behutsamem Vorgehen
SPÖ-Klubobmann Cap rät bei der Umsetzung der Online-Fahndung zu behutsamem Vorgehen. Caps Ansichten decken sich inhaltlich voll mit jenen von Jusitzministerin Berger: So dürfe die Online-Fahndung nur bei schweren Verbrechen angewandt werden, etwa im Zusammenhang mit Terrorismus und organisierter Kriminalität. Ebenso tritt der SPÖ-Klubchef dafür ein, erst eine richterliche Genehmigung für die Überwachung des Internet-Verkehrs der Betroffenen einzuholen. Auch Berichte an den Nationalrat müsse es bei der Online-Fahndung geben.
Noch mehr Unbehaben mit den Plänen von Innenminister Platter haben offenbar einige andere SPÖ-Abgeordnete, wie Wissenschaftssprecher Broukal, SPÖ-Justizsprecher Jarolim und Konsumentenschutz-Sprecher Maier. Kein Verständnis für die Bedenken der SPÖ hat ÖVP-Justizsprecher Donnerbauer: "Die SPÖ darf nicht schon wieder den gemeinsamen Regierungsweg verlassen", forderte Donnerbauer den Koalitionspartner auf. Platter und Berger hätten sich schon auf die Online-Fahndung geeinigt.
(APA/red)
