Innen- und Justizministerium grübelt über
Online-Fahndung: "Grundrechte betroffen"
- Bei Online-Durchsuchung deutliche Schranken setzen
- Außerdem Kontrollen durch Richtergremium nötig
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Vorbehalte bei der Einführung der Online-Fahndung hat der Schlussbericht von Experten aus Innen- und Justizministerium ergeben. So heißt es in der Expertise der "interministeriellen Arbeitsgruppe", dass "aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Reihe von Grundrechten betroffen sind, die der Einführung einer Online-Durchsuchung Schranken setzen und staatliche Gewährleistungspflichten mobilisieren".
Es bedürfe "jedenfalls spezieller gesetzlicher Ermächtigungen, die de lege lata (nach geltendem Recht) im Wesentlichen fehlen. Vorhandene Eingriffsermächtigungen, speziell solche betreffend Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Beweisgegenständen, Öffnung von Briefen, Überwachung von Nachrichten und die optische und akustische Überwachung von Personen bieten keine tauglichen gesetzlichen Grundlagen für Online-Durchsuchungen. Solche Regelungen müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechen und dürfen nicht gegen Wesensgehaltgarantien verstoßen". Auch Justizministerin Berger betonte am Mittwoch, dass es zusätzlicher Regelungen bedürfe. Zum Bericht selbst meinte sie, dass sich dieser europaweit sehen lassen könne.
Außerdem heißt es in dem Schlussbericht, "sollte die Entscheidung für gesetzliche Maßnahmen fallen, mit denen Online-Durchsuchungen erlaubt werden, so müssten flankierende Instrumente des Rechtsschutzes und der Kontrolle weiter entwickelt und zum Teil neue geschaffen werden. Dazu zählen insbesondere Kontrollen durch ein höheres Richtergremium, Verbesserungen beim kommissarischen Schutz durch Rechtsschutzbeauftragte sowie eine wissenschaftliche Kontrolle durch nachträgliche Veröffentlichung der maßgebenden Rechtsentscheidungen in anonymisierter Form". (APA/red)
