Liberalisierung der Stammzellenforschung:
1. Mai 07 Stichtag für verwendbares Material
- Deutschland: Katholische Kirche warnte vor Erlass
- Spitzenforschung mit älteren Zellen nicht möglich

·Liberalisierung bei Stammzellforschung
In Österreich fehlt klare gesetzliche Regelung
·Forschung mit Tier-
Mensch-Embryonen
Großbritannien: Tabu
von Behörde gebrochen
Der Deutsche Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit die Vorschriften für die umstrittene Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen leicht gelockert. So dürfen Forscher in Deutschland künftig mit Stammzellen experimentieren, die vor dem Stichtag 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Bisher war dies auf den Stichtag 1. Jänner 2002 begrenzt.
Mit der Ausweitung des Stichtags stehen deutschen Forschern in Zukunft nach Angaben des SPD-Abgeordneten René Röspel nun statt 21 etwa 500 Zelllinien zur Verfügung.
Für den Kompromiss stimmten in einem namentlichen Votum 346 von 580 anwesenden Abgeordneten. 228 stimmten mit Nein, 6 enthielten sich. Zuvor hatte der Bundestag mit jeweils großer Mehrheit sowohl einer völligen Freitage der Forschung wie auch einem kompletten Verbot eine Absage erteilt. Für die Abstimmungen war die Fraktionsdisziplin aufgehoben, die Abgeordneten sollten frei nach ihrem Gewissen entscheiden.
Wehemente Forderungen
Der jetzt beschlossene Antrag geht auf eine Initiative der Abgeordneten Röspel von der SPD und Ilse Aigner von der CSU zurück. Damit wurde auch klargestellt, dass deutsche Wissenschaftler sich nicht mehr strafbar machen, wenn sie sich an internationalen Stammzellen-Forschungsprojekten beteiligen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hatte vehement die Lockerung des Gesetzes gefordert. Mit den älteren menschlichen embryonalen Stammzellen sei Spitzenforschung nicht mehr möglich. Für den neuen Stichtag hatten sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan eingesetzt. Insbesondere die Katholische Kirche hatte vor einer Veränderung des Stichtags gewarnt. (apa/red)
