Einigung mit den Vertretern der Länder:
"Mindestsicherung" frühestens ab Juli 2009
- Antragstellung sowie Vorprüfung übernimmt AMS
- Ausrechnung und Überweisung von Sozialbehörden
Sozialminister Buchinger hat sich mit den Bundesländern auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung geeinigt. Die Antragstellung, Vorprüfung und Weiterübermittlung soll im AMS durchgeführt werden. Die Ausrechnung und Überweisung der Mindestsicherung (rund 747 Euro monatlich) übernehmen jedoch die Sozialbehörden. Angestrebt wird laut Buchinger die Auszahlung ab 1. Juli 2009.
Buchinger verkündete die Einigung gemeinsam mit Landesvertretern nach einer Tagung zum Thema. Die Vereinbarung gehe nun in den nächsten Tagen in Begutachtung, erklärte der Sozialminister. Noch im ersten Halbjahr 2008 will man auf Bundesebene den parlamentarischen Prozess in Gang setzen, meinte er weiter.
Terminverschiebung
Da aber drei Bundesgesetze und neun Landesgesetze geändert werden müssten, stünde noch ein Diskussionsprozess - insbesondere in den Landtagen - bevor, meinte Buchinger. Damit begründete er die Terminverschiebung für die Umsetzung. Man strebe nun nicht mehr den ursprünglich genannten 1. Jänner, sondern den 1. Juli 2009 an. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen, sei der letztmögliche Termin der 1. Jänner 2010, so der Sozialminister. Außerdem müsse noch die eine oder andere Finanzierungsfrage geklärt werden.
Die Frage, inwieweit es zu einer Reduktion der Mindestsicherung kommt, wenn keine Mietkosten anfallen, sei auf Länderebene zu regeln, meinte Buchinger auf Nachfrage.
(apa/red)


