Montag, 7. April 2008

Aktionäre fordern 80 Mio. Schadenersatz: Deutsche Telekom steht vor Musterprozess

  • 17.000 Anleger werfen Konzern Fehlinformation vor
  • Für Verfahren wurde eigens neues Gesetz geschaffen

Mit dem Telekom-Musterprozess beginnt am Montag ein in Deutschland bisher einmaliges Rechtsverfahren. Rund 17.000 Anleger wollen, vertreten durch einen Musterkläger, Schadenersatz von dem Telekommunikationskonzern. Die Kläger wollen der Deutschen Telekom Fehler in deren Prospekt zum dritten Börsengang am 19. Juni 2000 nachweisen. Es geht um möglichen Schadenersatz von etwa 80 Millionen Euro.

Sollten Angaben unzutreffend oder unvollständig gewesen sein, würde der Fall der sogenannten Prospekthaftung eintreten. Die Deutsche Telekom könnte zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. Der Musterkläger allein fordert 1,65 Millionen Euro. Der Prozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht ist zunächst auf 17 Verhandlungstage angesetzt. Für das Megaverfahren um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom wurde eigens das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geschaffen. (apa)

7.4.2008 17:39