Dienstag, 8. April 2008

"Nicht schlecht unterwegs" im U-Ausschuss:
Großteil der Ministeriums-Akten fehlt jedoch

  • Vorsitzender: Immerhin keine geschwärzten Papiere
  • Zugriff auf personenbezogene Akten in Begutachtung

Rund zwei Drittel der beim Innenministerium angeforderten Akten zum Korruptions-U-Ausschuss sind immer noch nicht übermittelt worden. Das erklärte Ausschussvorsitzender Peter Fichtenbauer bei einer Pressekonferenz. Auch aus anderen Ministerien sind nach wie vor Beweismittel ausständig. Fichtenbauer zog "angesichts des Umfangs des Untersuchungsgegenstands" trotzdem eine positive Zwischenbilanz: "Wir sind nicht schlecht unterwegs", meinte er. Geschwärzte Akten habe man bis dato keine erhalten.

Nicht festlegen wollte sich Fichtenbauer darauf, wie er mit möglichen Schwärzungen umgehen werde. Sollten wesentliche Daten unkenntlich gemacht worden sein, dann werde er jedenfalls den Verfahrensanwalt damit befassen, erklärte er. Weiters verwies er auf die jeweilige Ministerverantwortlichkeit.

Stand der Aktenübermittlung
Der derzeitige Stand der Aktenübermittlung sieht laut Fichtenbauer folgendermaßen aus: 32 Aktenpakete sind vom Innenministerium angefordert worden. Neun davon wurden bis jetzt dem Parlament zugesandt. Im Justizministerium ist man 15 von 19 Ansuchen nachgekommen. Aus dem Verteidigungsministerium, dem Außenministerium und dem Finanzministerium sind jeweils ein Aktenkomplex eingelangt, jeweils zwei Konvolute sind noch ausständig.

Fichtenbauer zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass bis zur nächsten Sitzung am 15. April die Unterlagen vorhanden sein werden. Nicht gezählt hat der U-Ausschuss-Vorsitzende die Seiten der bereits übermittelten Dokumente, wie er angab. "Das kommt zum Schluss ins Buch der Rekorde", scherzte er. Bedenken bezüglich des Datenschutzes ausräumen will Fichtenbauer im Zusammenhang mit den Personalakten. Diese werden nicht, wie die anderen Beweismittel, auf DVD gebrannt. Sie können nur in einem Datenraum eingesehen werden, erklärte er.

Kritik an Neugebauer
Scharfe Kritik übte der FPÖ-Abgeordnete an Beamten-Gewerkschafter Fritz Neugebauer. Dessen Aussage, wonach es strafrechtlich relevant sei, wenn Verteidigungsminister Norbert Darabos ohne Zustimmung von Betroffenen tausende Akten dem Parlament übermittle, findet Fichtenbauer "befremdlich". Schließlich gebe es sowohl verfassungsrechtlich als auch einfach gesetzlich eine "glasklare Regelung", wonach Behörden dem Ansuchen von parlamentarischen U-Ausschüssen zur Aktenübermittlung Folge zu leisten hätten. Er wies Neugebauer, den er konsequent als "Neubauer" betitelte, darauf hin, dass die Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze sehr wohl "strafrechtlich relevant" sei.

Zugriff zu personenbezogenen Akten ungeklärt
Zur Klärung der Frage, ob das Innenministerium dem U-Ausschuss personenbezogene Akten übermitteln muss, hat Ressortchef Platter ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das sagte der Minister am Rande einer Pressekonferenz anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Einsatzkommandos Cobra in Wien. Erstellt wird das Gutachten von Staats- und Verwaltungsrechtler Bernhard Raschauer.

Hintergrund ist die Forderung des Ausschuss-Vorsitzenden Fichtenbauer, alle erforderlichen Akten zur Verfügung zu stellen. Es geht um mögliche parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen im Bereich des Innenministeriums. Er bleibe dabei, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine sensiblen personenbezogenen Daten von unschuldigen Polizisten zu übermitteln, erklärte Platter. Er möchte nicht zulassen, dass Angaben unbeteiligter Personen über ethnische Herkunft, politische Überzeugung, Gesundheitszustand, konfessioneller Zugehörigkeit oder Versetzungsansuchen kleiner Beamter nicht publik werden. "Wo kommen wir hin, wenn sensible Daten übermittelt und frei eingesehen werden können?", meinte Platter.

Ein Untersuchungsausschuss sei ein Tribunal, bei dem ein Kollateralschaden in Kauf genommen wird. Grün-Abgeordneter Peter Pilz gebe "alles und jedes zum medialen Abschuss frei", so Platter. "Ich halte es für eine Falle, die uns von einigen Herren im Untersuchungsausschuss gestellt wird", diese wüssten nämlich sehr wohl, dass die Übermittlung solcher Daten nicht gestattet sei, ihnen gehe es darum, "uns als Vertuscher und Verweigerer hinzustellen", wetterte der Innenminister. Sowohl die Rechte des Parlaments als auch die Rechte der Bürger stünden im Verfassungsrang. "Diese Rechte geraten miteinander in Konflikt. Es gilt, im Einzelfall einen vernünftigen Ausgleich herzustellen." (apa/red)

8.4.2008 14:38